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Beschluss

8 K 3125/08

Verwaltungsgericht Arnsberg, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGAR:2009:0216.8K3125.08.00
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Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe: Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 12. Februar 2009 hat die Klägerin die Rücknahme der vorliegenden Klage erklärt. Daher wird gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO das Verfahren eingestellt. Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO. Der Streitwert beruht auf § 52 Abs. 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG).