Urteil
6 K 1372/14 Ge
VG Gera 6. Kammer, Entscheidung vom
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Leitsätze
Die durch einen Dritten an exponierter Stelle erfolgte publizistische Unterstützung der Bestrebungen des ehemaligen Reichskanzlers Franz von Papen, mit Adolf Hitler als Reichskanzler ab 1933 die Reichsregierung zu bilden, hat zur Errichtung der Herrschaft Hitlers und der NSDAP beigetragen und bildet damit ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des NS-Systems.(Rn.98)
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der noch festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Die durch einen Dritten an exponierter Stelle erfolgte publizistische Unterstützung der Bestrebungen des ehemaligen Reichskanzlers Franz von Papen, mit Adolf Hitler als Reichskanzler ab 1933 die Reichsregierung zu bilden, hat zur Errichtung der Herrschaft Hitlers und der NSDAP beigetragen und bildet damit ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des NS-Systems.(Rn.98) 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der noch festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet. 4. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klage hat keinen Erfolg. Sie ist zulässig, aber unbegründet. Der Bescheid der Thüringer Landesfinanzdirektion vom 20. Oktober 2014 ist rechtmäßig. Der Beklagte hat zu Recht entschieden, dass der Klägerin ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen für die entschädigungslose Enteignung des Rittergutes T... nicht zusteht (§ 113 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs ist § 1 Abs. 1 Satz 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1665 - AusglLeistG -). Danach erhalten natürliche Personen, die Vermögenswerte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen durch entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) verloren haben, oder ihre Erben oder weiteren Erben (Erbeserben) eine Ausgleichsleistung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Zwar liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG vor. Das im Eigentum ... G...s stehende Rittergut T... wurde 1945/1946 durch staatliche Stellen des Landes Thüringen unter Bezugnahme auf das Gesetz über die Bodenreform im Lande Thüringen vom 10. September 1945 (Regierungsblatt für das Land Thüringen, S. 13) entschädigungslos enteignet. Die Klägerin ist zusammen mit weiteren Personen Miterbeserbin ihres Schwiegervaters ... G... (§§ 2039 Satz 1, 2032 Abs. 1 BGB). Der Anspruch ist aber ausgeschlossen, weil ... G... dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet hat (§ 1 Abs. 4 AusglLeistG). Danach werden Leistungen nach diesem Gesetz dann nicht gewährt, wenn der nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, oder das enteignete Unternehmen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht oder dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat. Für das Vorliegen dieser Fälle des Ausnahmetatbestandes ist derjenige, der sich auf ihn beruft, also der Beklagte, darlegungs- und beweispflichtig. Sinn und Zweck der Ausschlussregelung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist es zu verhindern, dass diejenigen, die die Hauptverantwortung für die zu revidierenden Unrechtsmaßnahmen tragen, das Ausgleichsleistungsgesetz zu ihren Gunsten in Anspruch nehmen (BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 3 C 20/04 - BVerwGE 123, 142 [143 f.] - Hugenberg). Ein erhebliches Vorschubleisten im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist bereits in der Phase der Errichtung des nationalsozialistischen Systems möglich und nicht erst nach dessen Etablierung. Die Hauptverantwortung für die unter der Diktatur ergangenen Unrechtsmaßnahmen trägt auch derjenige, der der Diktatur den Weg bereitet und dadurch einen Beitrag dazu geleistet hat, dass deren Unrechtsmaßnahmen erst möglich wurden (BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 3 C 20/04 - a. a. O. S. 144). In objektiver Hinsicht setzt das erhebliche Vorschubleisten voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen werden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand zu unterdrücken und dies auch zum Ergebnis hatten. Erforderlich ist eine höhere Intensität und Wirkung der Unterstützung. Das Vorschubleisten muss sich auf das „nationalsozialistische System“ gerichtet haben. Die unterstützende Tätigkeit muss sich auf spezifische Ziele des nationalsozialistischen Systems bezogen haben. Eine Unterstützung nicht spezifisch von der nationalsozialistischen Ideologie geprägter Bestrebungen, wie etwa des Ziels, den Zweiten Weltkrieg zu gewinnen, genügt nicht. Den Nutzen, den das Regime aus dem Handeln gezogen hat, darf nicht nur ganz unbedeutend gewesen sein. (BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 3 C 20/04 - a. a. O., S. 145 f). Die vom Beklagten getroffene Entscheidung, dass ... G... mit höherer Intensität und Wirkung spezifisch nationalsozialistischen Zielen mit zur Umsetzung verholfen hat, trifft zu. Er hat als geschäftsführender Vorstand des Herrenklubs sowie Herausgeber und verantwortlicher Redakteur des „Rings“ den vormaligen Reichskanzler P... darin unterstützt und bestärkt, seinem Vorhaben den Boden zu bereiten, die NSDAP und Hitler in die Reichsregierung aufzunehmen und gemeinsam die parlamentarisch-demokratische Weimarer Verfassungsordnung zu beseitigen. Dies hat dazu beigetragen, dass an die Stelle der Weimarer Republik die Herrschaft Hitlers und der NSDAP getreten ist. Dieses Vorhaben hat P... in seiner Rede vom 16. Dezember 1932 vor allem im Rahmen des Jahrestreffens des Herrenklubs propagiert. Er hat zugleich schlüssig für den Sturz der bisherigen Reichsregierung aufgerufen. P... machte in der Rede deutlich, dass es ihm innenpolitisch um die Installierung einer durch den Staatspräsidenten berufenen überparteilichen „autoritären Regierung“ ging, die unabhängig und ohne Rechenschaft gegenüber dem Parlament regieren können sollte. Zur Erreichung dieses Ziels sollten die national-konservativen Kräfte gemeinsame Sache mit der NSDAP machen („Eingliederung der nationalsozialistischen Freiheitsbewegung in die nationale Konzentration“). Die in der Rede propagierten Vorschläge P...s stellten den entscheidenden Schritt der national-konservativen Parteikreise und Kräfte auf Hitler und die NSDAP für eine Zusammenarbeit im Rahmen der Reichsregierung dar. Hierdurch wurden letztlich die Weichen auf die nationalsozialistische Machtergreifung hin gestellt. Dieser Befund wird nicht nur an der bemerkenswerten Reaktion des Zeitzeugen E... deutlich, der auf dem Jahrestreffen zugegen war und gegenüber ... G... seine Bestürzung über Bedeutung, Inhalt und Zielrichtung der Rede zum Ausdruck gebracht hatte. Auch Hitler selber beurteilte P...s Rolle und Beiträge in dieser Weise. Er betrachtete ihn als Vermittler H...s sowie als maßgeblichen Fürsprecher einer Regierung der „Nationalen Front“, welcher ihm bereits durch die Kontaktaufnahme zu dem Kölner Bankier S... wertvolle Hilfe geleistet hatte, sah ihn aber letztlich doch als ein Werkzeug an (vgl. Picker, Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, Stuttgart 1976, S. 324-328). P... war im Rahmen der nationalsozialistischen Machtergreifung keine Randfigur (vgl. nur B..., Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970, S. 645-648). In der Bewertung von Zeitgenossen, er sei ein „nicht sehr kluger, leichtsinniger Dilettant“ gewesen (Graf Kessler, Tagebücher 1918-1937, Frankfurt/Main 1961, S. 670, 699; vgl. auch Eschenburg, Also hören Sie mal zu, a. a. O., S. 301) mag viel Wahres stecken. Zweifellos verfügte P... vor allem bei weitem nicht über das strategische Geschick und den brutalen fanatischen Willen eines Hitlers. P... war aber als prominenter Vertreter des Herrenklubs und als jemand, der Zugang zu H... besaß, der ihn wohl schätzte und ihm vertraute, vor allem bestens im national-konservativen Lager vernetzt. P... war es, der die letzten persönlichen Hindernisse für eine Partnerschaft zwischen nationaler Rechten und NSDAP beseitigt und damit das Bündnis von Harzburg, nun jedoch im Zeichen realer Machtchancen, wieder hergestellt hat (Fest, Das Gesicht des Dritten Reiches, a. a. O., S. 215). ... G... hat sich als P...s Unterstützer und Sprachrohr betätigt. Er hat die besagte Rede P...s durch die Veröffentlichung im „Ring“ (1932, S. 894 ff. [BA 9, Bl. 244 f.) dem erheblichen Adressatenkreis von 3.000 bis 5.000 Personen zugänglich gemacht. Hierbei handelte es sich um Personen, die wegen ihrer beruflichen und gesellschaftlich exponierten Stellungen als „Multiplikatoren“ für die Weiterverbreitung der Botschaft im Deutschen Reich sowie im Ausland unschwer sorgen konnten (vgl. Malinowski, Vom König zum Führer: Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat, B... 2003, S. 430 f.). Vor allem hat ... G... seine hervorgehobene Stellung als Herausgeber und verantwortlicher Redakteur des „Rings“ dazu genutzt, nach dem 30. Januar 1933 die Regierung Hitler-P...-H... darin zu bestärken, die Weimarer Verfassungsordnung zu eliminieren. Den Auftakt dazu bildete die Ausgabe des „Rings“ vom 3. Februar 1933, in der die Bildung der Regierung geradezu überschwänglich begrüßt wurde. P... selbst hatte das Zusammengehen mit Hitler in einer Regierung öffentlich in mindestens zwei Ansprachen verteidigt und erläutert („Rede vor der nationalen Studentenschaft am 21. Februar 1933“ und „Die Aufgabe der Staatsführung“, Rede am 17. März 1933 in Breslau). ... G... veröffentlichte beide Reden im „Ring“ und verschaffte P... damit ein deutlich größeres Forum. Überdies begrüßte und erklärte er in eigenen Zeitungsbeiträgen nachdrücklich die Zusammenarbeit P...s mit Hitler. Exemplarisch hierfür stehen die folgenden Beiträge: In dem Artikel „Wird Hitler richtig beurteilt?“ (Ring 1933, S. 91) sprach er Hitler als dem maßgeblichen Führers der jungen Generation die „Anwartschaft“ zu, künftig allein die wesentlichen staatspolitischen Entscheidungen im Deutschen Reich treffen zu dürfen. Damit war offenbar gemeint, dass Hitler in naher Zukunft die Aufgaben und Machtbefugnisse des Reichspräsidenten H...s erhalten und unabhängig vom Reichstag regieren sollte. In dem Beitrag „Propaganda“ (Ring 1933, S. 171) unterstützte ... G... das Streben des Reichsministers für Propaganda, ... G..., im Land eine „neue geistige Situation“ zu schaffen, die sich mit der durch die Regierungsbildung vom 30. Januar 1933 neu entstandenen politischen Situation deckte. Damit war nichts anderes gemeint, als die Demokraten der Weimarer Republik von der politischen Meinungsbildung auszuschließen. Alle anderen politischen Parteien (vor allem SPD, Zentrum) und wichtige Meinungsträger sollten mit dem Ziel, sie seien „nicht national“, mundtot gemacht werden. Schließlich beurteilte ... G... in seinem Kommentar „Deutsche Gemeinverantwortung“ (Ring 1933, S. 173 f.) die Regierungsbildung vom 30. Januar 1930 als Beginn einer „nationalen Erhebung“, die im Wege des autoritären Regierens einer nationalen Gemeinschaft mit Hitler als Führer seiner nationalen Bewegung und unter dem damaligen „Herrscher“ H... erfolge, was erst durch die Bildung einer nationalen Front möglich geworden sei. Die vorgenannten drei Beiträge ... G...s knüpften an verschiedene seiner zwischen 1928 und 1932 erfolgten Publikationen an (z. B. „Offener Brief an Hitler“, vgl. oben S. 4 des Urteils). Diese hatten bereits die Beseitigung des Weimarer „Systems“ und die Einführung eines restaurativen Ständestaates, und zwar gegebenenfalls unter Einbeziehung der Hitler-Bewegung, zum Gegenstand. Die vorstehenden drei Beiträge gingen aber darüber hinaus und offenbarten, dass die bisher vorgegebene ideologische Distanz zum Nationalsozialismus in der Praxis keinerlei Bedeutung hatte (vgl. Malinowski, Vom König zum Führer, a. a. O., S. 439 f.). Die in den wesentlichen Zügen dargelegten Positionen P...s und ... G...s über das Zusammenwirken der National-Konservativen mit der NSDAP rechtfertigen vollumfänglich Fests Beurteilung (Das Gesicht des Dritten Reiches, a. a. O., S. 215 f.), wonach „die Übereinstimmung [zwischen Hitler und den Theoretikern des „Neuen Staates“ P...schen Stils] weit über taktische Gesichtspunkte hinaus [reichten], und zwar nicht nur negativ in der gemeinsamen Wendung gegen Demokratie, Liberalismus und freiheitliche Ordnungen überhaupt, sondern auch positiv in den doch nur graduell voneinander abweichenden Leitbildern einer autoritären, nationalen, ständischen Lebensordnung mit ihren militärisch orientierten Strukturen und der Vorstellung einer einheitlich zusammengefassten und ausgerichteten Volksgemeinschaft. „P... hat im Rundfunk geredet“ notierte Goebbels im August 1932 in sein Tagebuch. „Eine Rede, die von A bis Z aus unserem Gedankengut stammt.“ Längst aller humanistischen und religiösen Wertnormen entkleidet, aber auch ohne jenes kritisches Traditionsbewusstsein, das die eigentliche Rechtfertigung der echten konservativen Position ist, besaß sie keine Lebendigkeit und keine zukunftstragenden Ideen mehr, sondern nur noch das starre, an die Erinnerung einstiger Vorrechte geklammerte Verlangen, sich gegenüber der Zeit einzuschanzen und die Zeit abzuwarten. Der Konservatismus jener Richtung und Phase hat keine gedankliche oder tatsächliche Wirkung vorzuweisen, die nicht in die von ihm beschworene Katastrophe eingegangen und davon aufgezehrt worden wäre. Unbeweglich stand er immer an den gleichen Fronten, defensiv lief alles auf die Verneinung der Revolution von 1789 mit ihren politischen, gesellschaftlichen und sozialen Folgeerscheinungen hinaus, während offensiv nie mehr als das Konzept des nationalistischen Machtstaates sichtbar wurde, und was immer sich als konservative Ideologie ausgab, war ganz überwiegend die ewig gleiche, mit nur wenigen wechselnden Vorzeichen versehene Variation dieser beiden einfallslosen Leitmotive. Eben hier lagen denn auch die Berührungspunkte zwischen nationalkonservativen und nationalsozialistischen Vorstellungskomplexen. Es war nicht so sehr das mangelnde Unterscheidungsvermögen der Wähler, wie P... später vorwurfsvoll meinte, sondern die weitgehende Identität der Ausgangspunkte, die das Votum großer Teile der Bevölkerung für Hitler statt für das „konservative Programm“ bewirkte. Alle Versuche, sich vom Nationalsozialismus ideologisch und programmatisch abzugrenzen, sind strenggenommen gescheitert, und der Wortreichtum dieser Bemühungen enthüllt gerade, was er verdecken will. „Wenn ich nicht Deutschnationaler wäre, möchte ich Nazi sein“, hat [der einflussreiche Reichstagsabgeordnete] O... gelegentlich in einer öffentlichen Versammlung erklärt, und in solcher Bemerkung bekundet sich mehr über die Entartung konservativen Geistes in Deutschland, als umfangreiche Analysen darzulegen vermögen. Im Grunde bewunderten er und seinesgleichen die Konsequenz und rigorose Unerschrockenheit der Nationalsozialisten, und nur der hilflosere, geschraubtere Ausdruck der Ziele auf deutschnationaler Seite unterschied die beiden Lager.“ Ob weitere Unterstützungshandlungen ... G...s zugunsten des nationalsozialistischen Systems etwa darin zu sehen sind, dass der „Ring“ in verschiedenen Ausgaben und aus unterschiedlichen Anlässen mit Hitlers Konterfei auf der Titelseite aufmachte und ferner ... G... als Mitunterzeichner des Hitler-Treuegelöbnisses von 88 deutschen Schriftstellern von 1933 namentlich genannt wurde, kann in Anbetracht der vorstehenden Befunde dahin stehen. ... G... hat auch wissentlich und willentlich zugunsten des nationalsozialistischen Systems Vorschub geleistet. Das Wissen und Wollen des Vorschubleistens muss sich nur auf das eigene Tätigwerden und dessen Wirkung als Beitrag zur Errichtung und zur Festigung des nationalsozialistischen Systems bezogen haben, es muss nicht alle Einzelheiten der späteren Entwicklung einschließen (BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 3 C 20/04 - a. a. O., S. 147). Unschädlich ist es, wenn der Betreffende mit seinem das nationalsozialistische System erheblich begünstigenden Handeln zugleich eigene andere Ziele verfolgte. Denn wer eigene politische Ziele verfolgt, kann damit zugleich auch wissentlich und willentlich die politischen Ziele eines anderen fördern (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.09 - juris, Rn. 10 und vom 29. September 2010 - 5 C 16.09 - juris, Rn. 11). Diese Voraussetzungen sind gegeben. Zweifellos kam es ... G... darauf an, vor allem durch seine diversen Zeitungsbeiträge im „Ring“ und seine Veröffentlichungs- und Herausgeberpraxis aus der Zeit zwischen 1928 und 1933 dazu beizutragen, dass das parlamentarische Regierungssystem und wesentliche Grundfreiheiten der Weimarer Reichsverfassung beseitigt werden. Dass er dabei nicht das Hauptziel verfolgte, den nationalsozialistischen Herrschaftsanspruch durchzusetzen, sondern es ihm um die Schaffung eines restaurativen Ständestaates und er damit einen „dritten Weg“ zwischen Demokratie und Diktatur gegangen sein will (ablehnend bis kritisch dazu etwa: Bracher, Die Auflösung der Weimarer Republik, a. a. O. S. 544 f. sowie Nolte, Der Europäische Bürgerkrieg, 1917-1945, 6. Auflage, München 2000, S. 210), ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Das Zwischenziel von NSDAP und Vertretern des „Neuen Staates“, nämlich, das „System von Weimar“ zu überwinden, war dasselbe. Dass der Regierungsbezirk Hannover ... G... 1949 im Rahmen der Entnazifizierung als "Entlasteter" eingestuft hat, ist für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegen, ohne Bedeutung. § 1 Abs. 4 AusglLeistG enthält weder für eine Tatbestands- noch für eine Feststellungswirkung der Entnazifizierungsentscheidung den erforderlichen normativen Anhaltspunkt. Ebenso wenig ergibt sich ein entsprechender Wille des Gesetzgebers aus den Gesetzesmaterialien zum Ausgleichsleistungsgesetz. Gegen die Relevanz der Entnazifizierungsentscheidung für die Frage eines Ausschlusses von der Ausgleichsleistung sprechen auch die unterschiedlichen Ziele, die der Ausschlussregelung einerseits und den Maßnahmen im Rahmen der Entnazifizierung zugrunde lagen. Mit dem Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG soll, wie bereits angesprochen, verhindert werden, dass die Hauptverantwortlichen für die zu revidierenden Unrechtsmaßnahmen das Ausgleichsleistungsgesetz zu ihren Gunsten in Anspruch nehmen. Dagegen lag der Entnazifizierung als wesentliches Ziel die Abwehr von Gefahren zugrunde, die sich von den durch ihre Verstrickung in den Nationalsozialismus Belasteten für den Neuaufbau ergeben konnten (BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 3 C 20/04 - a. a. O., S. 148). Schließlich ist ... G...s erhebliches Vorschubleisten auch nicht durch spätere Handlungen gleichsam aufgewogen worden, die darauf gerichtet waren, die Ziele des nationalsozialistischen Unrechtssystems nachhaltig zu untergraben oder einen sonstigen Gewichtigen Schaden für das System herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.09 - juris, Rn. 11). Für ein solches Verhalten hat weder die Klägerin etwas vorgetragen, noch ist dies sonst ersichtlich. Die Klägerin hat gemäß § 154 VwGO die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die weiteren Nebenentscheidungen folgen aus § 167 Abs. 1 und 2 VwGO i. V. m. §§ 708 Nr. 11, 711 Satz 1 der Zivilprozessordnung in entsprechender Anwendung. Gegen das Urteil ist die Berufung ausgeschlossen. Die Revision wird nicht zugelassen, da die Sache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch das Urteil von einer Entscheidung der Obersten Bundesgerichte abweicht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 AusglLeistG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 VermG in Verbindung mit §§ 135, 133 VwGO). Die Grundsätze, die hier für das Vorschubleisten maßgeblich sind, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, insbesondere durch das Urteil vom 17. März 2005 (3 C 20.04). Beschluss Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt. Gründe Die Entscheidung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes. Danach ist der Streitwert grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Die Klägerin hat ihrer Entschädigungsklage einen Wert von 60.000,00 € beigemessen (Schriftsatz ihres damaligen Prozessbevollmächtigten vom 9. März 2015). Die 1928 geborene Klägerin begehrt als Erbeserbin ihres Schwiegervaters ... ... G... (... G...) auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) Entschädigung für die 1945/1946 im Zuge der Bodenreform im Land Thüringen erfolgte Enteignung des Rittergutes T... Der 1882 geborene ... G... erlangte 1901 die allgemeine Hochschulreife. 1905 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab. Im Anschluss daran machte er zeitweise eine landwirtschaftliche Ausbildung. Er nahm als Offizier zeitweise am Ersten Weltkrieg teil. ... G... war Eigentümer des im heutigen Landkreis W… gelegenen ca. 260 ha großen Ritterguts T... Zu dem Rittergut gehörten auch die Niederlassung K... und der Landwirtschaftshof B... 1937 betrug der Einheitswert des Ritterguts 197.000 RM. ... G... war geschäftsführender Vorstand des von ihm 1924 in B... mitgegründeten „Herrenklubs“ (später „Deutscher Herrenklub“). ... S..., der Kulturredakteur der „M…er Neuesten Nachrichten“, beschrieb den „Herrenklub“ 1932 wie folgt (Beiakte 9, Bl. 61): „Der Deutsche Herren-Club … ist vielmehr eine Auslese am Staatsleben interessierter und nationalpolitisch sich weiterbildender Männer, die sich unter der Führung des Grafen ... A... und des Freiherrn ... G... zu einem gesellschaftlichen Verbande zusammengeschlossen haben. Er hat seinen Hauptsitz in B..., ist aber auch im ganzen Reiche mit etwa 5.000 Mitgliedern verbreitet. …Die preußische Restauration, die wir in diesem Sommer erlebten, ist nicht zuletzt vom Herren-Club ausgegangen, aber auch das Reich, das nach dieser Restauration einmal kommen muss, hat hier eine Vorbereitung erfochten, die jede nationale Regierung, woher sie auch kommen mag, gewiss wird weiterführen können. Der Herren-Club … ist ein auserwählter, aber durchaus nicht streng geschlossener Kreis, in dem sich bereits zu einer Zeit, als der Parlamentarismus noch in voller Scheinblüte stand, nationale Männer über die Parteien, d.h. Persönlichkeiten mit einer freien Meinung und wirklichem Urteil, zusammenfinden konnten. … So bedeutet der Herren-Club eine Restauration des Adels und der Beamtenschaft als des eigentlichen Status politicus. … Nicht von ungefähr ist also ein deutscher Reichskanzler aus dieser überparteilichen Auslese hervorgegangen, in der jahrhundertealte Traditionen erneuert und zeitgemäß weitergebildet wurden - das ist eine geschichtliche Tatsache, die auch derjenige anerkennen muss, dem jede Restauration im Hinblick auf die totale Neugestaltung des Reiches nur als etwas vorläufiges, als ein Übergang erscheinen will. … Es ist da eine Aufgeschlossenheit und Bereitschaft des Zuhörers anzutreffen, wie sie in B... nicht immer zu finden sind. Schlagworte sind selbstverständlich verpönt. Man trifft im Herren-Club weder die Steifheit der höfischen noch die Geschäftigkeit der bourgeoisen Gesellschaft - man trifft vielmehr Männer, die sich offen und kameradschaftlich begegnen. Im Allgemeinen gilt da kein anderer Rang als der der Geistigkeit und Persönlichkeit, der selbstverständlich Geltung hat. Der Gedanke des englischen Clubs ist mit Glück in den größeren deutschen Ernst übertragen worden und in die geistigen Verpflichtungen, die uns heute aufgetragen sind. So wurde der Herren-Club eine Stätte der Schulung, die an keinem seiner Mitglieder spurlos vorübergegangen ist. Wer in ihm regelmäßig verkehrte, der hatte die beste Gelegenheit, sich politisch zu orientieren und geistig weiter zu bilden: er stand im Zusammenhang mit dem Gedanken ... B..., der ja zu den geistigen Urhebern des Herren-Clubs gehörte, und wusste also von der Parole des Dritten Reiches, lange bevor es ein Schlagwort geworden war; er stand mit den Mitarbeitern des „Ring“, der konservativen Zeitschrift, in festem Kontakt, nahm teil an der Arbeit der konservativen Jugend, die sich selbständig weiter- und über die eigentliche Generation des Herren-Clubs hinaus entwickelte und erfuhr schließlich den Einfluss jener großartigen nationalpolitischen Entscheidung, die der B...er Staatsrechtslehrer ... S... und seine eben emporkommende Schule repräsentierte. ...“ Dem Herrenklub gehörten vor allem Industrielle, Diplomaten, adelige Besitzer großer Landwirtschaftsgüter, Angehörige der Ministerialverwaltungen sowie national-konservative Hochschullehrer an; namentlich, neben dem erwähnten ... S..., der Staatsrechtslehrer ... H..., der deutsche Botschafter in Italien und das spätere führende Mitglied des 20. Juli, ... H..., sowie der Reichskanzler und Vizekanzler ... P... Auch Reichspräsident H... wohnte Veranstaltungen des Herrenklubs bei. Neben dem Herrenklub in B... bestanden verschiedene regionale Herrenklubs nach dem B...er Vorbild (z. B. in H... und M...). Ab 1928 war ... G... auch Herausgeber und zugleich verantwortlicher Redakteur der in diesem Jahr gegründeten und wöchentlich erscheinenden Herrenklubzeitung „Der Ring. Konservative Wochenschrift“ (ab Oktober 1934: „Der Wirtschafts-Ring“). Ihre Auflage betrug zwischen 3.600 und 5.000 Exemplaren. Bis 1931 publizierte ... G... unter seinem Namen oder als Mitglied der „Schriftleitung“ Artikel im „Ring“. In ihnen wandte er sich häufig gegen die parlamentarisch-demokratische Weimarer Republik („System von Weimar“). Er plädierte als Anhänger „jungkonservativer Ideen“ für die Herbeiführung eines auf eine Führerpersönlichkeit (... H...) zugeschnittenen, restaurativ-ständischen deutschen Staates („Drittes Reich“, „christlich und deutscher Volksstaat“). Dafür stehen unter anderem folgende Publikationen: - „... H... - Ein Beitrag zur deutschen Führerfrage“, Ring 1928, S. 106 (BA 9, Bl. 173 f.), - „Die neue Front!“, Ring 1928, S. 613 f. (BA 9, Bl. 177 f.), - „Konservative Taktik“, Ring 1928, S. 693-695 (BA 9, Bl. 183 ff.), - „Zur Psychologie des „nationalen Sozialismus“, Ring 1928, S. 838 f. (BA 9, Bl. 188 f.), - „Politische Willensbildung“, Ring 1929, S. 363 f. (BA 9, Bl. 224 f.), - „Konservative Opposition“, Ring 1929, S. 731 f. (BA 9, Bl. 242 f.), - „Nach dem Volksbegehren“, Ring 1929, S. 845 ff. (GA, Bl. 210 f.), - „Sagen, was zu tun ist“, Ring 1931, S. 83 ff. (GA, Bl. 216 f.) 1931 veröffentlichte ... G... folgenden „Offenen Brief an Hitler“ (Ring 1931, S. 835 f. [BA 9, Bl. 210 f., GA, Bl. 219 f.]): „… Und Sie sagen dann weiter, Herr Hitler, dass die Fundierung seiner [Reichskanzler B...s] politischer Absichten nicht ausreicht, da die Kräfte, auf die er sich stützt, unzulänglich seien, wobei Sie auf die Marxisten, Pazifisten und Demokraten Bezug nehmen. Hier möchte ich auf eine andere Fehlerquelle hinweisen: B... stützt sich auf Bürokratie, Parteien und Organisationen, d.h. auf Funktionäre und nicht auf P e r s ö n l i c h k e i t e n. Männer, die ihm nahestehen und sich ihm gegenüber behaupten wollen, geraten leicht in Ungnade. Hier liegt aber ein typisch deutscher Fehler. Hier liegt auch eine Schicksalsfrage, die einst an Sie gerichtet werden würde, wenn Sie zur Macht gelangen sollten und die Verantwortung zur Führung zu übernehmen haben würden. Genügt Ihnen aber die Fundierung Ihres Wollens in der Breite und Tiefe einer Volksbewegung? Genügt Ihr Wille, mit dem Sie eine so große Gefolgschaft unter Ihren Einfluss zwingen gegenüber einer Not, die in ihrer Furchtbarkeit doch erst im Ausbreiten ist? Bedarf es nicht noch einer anderen Fundierung, auf die man in Deutschland seit mehr als hundert Jahren glaubt verzichten zu können? … Ich stelle jedenfalls fest, dass Männer, die sich zur führenden Schicht Deutschlands und nicht erst von der gegenwärtigen Generation her rechnen, Ihr Ruf darum nicht erreicht und auch nicht erreichen wird, weil Sie auf diese Männer, auch wenn Sie so leidenschaftliche Patrioten sind, wie Sie selbst, keinen Wert legen. Denn Sie fordern und wünschen: bedingungslose Gefolgschaft! Dazu werden Sie aber Männer, die ihr Handeln aus eigener Verantwortung bestimmen, nicht bekommen. … Man wird aber nicht bestreiten können, dass zumindest bei einer Anzahl von Persönlichkeiten der führenden Schicht durchaus dieser Wille nationalen Verantwortung lebendig ist, der aber nur fruchtbar gemacht werden kann, wenn er sich für den Staat und nicht für die Partei einsetzt. Auch Sie kennen den im „Ring“ vertretenen Standpunkt und wissen, dass wesentliche Teile Ihres Programmes, über die wir nicht mit Ihnen diskutieren wollen, ablehnen, weil wir den Eindruck haben, dass Sie damit nicht Staatspolitik, sondern Parteipropaganda betreiben - Der Fall läge dann anders, wenn Sie die Verantwortung übernommen hätten. … Sie haben eine grundsätzliche Gemeinsamkeit mit der Front der „unabhängigen Konservativen“: die entschiedene Opposition gegen das System, die Sie meiner Überzeugung nach nicht ablisten lassen werden. Zum Kampf bedarf es der Truppe. Zur Führung und zum Erfolg bedarf es aber der Köpfe…. Erkennen Sie diesen Mangel bei Ihrer Methode, ein Fehler, dem ich grundsätzliche Bedeutung beimesse?“ Im September 1930 konnten die Nationalsozialisten bei den Wahlen zum Reichstag ihre Sitze von 12 auf 107 erhöhen. Sie bildeten hinter den Sozialdemokraten nun die zweitstärkste Fraktion. Der von der SPD tolerierte Reichskanzler B... (Zentrum) musste mit Notverordnungen des Reichspräsidenten regieren („Präsidialkabinett“). Er hatte wegen seiner rigiden Wirtschafts- und Sparprogramme bald keinen Rückhalt im Reichstag mehr. B... versuchte letztlich erfolglos, die alliierten Regierungen davon zu überzeugen, die das Deutsche Reich treffenden Reparationsverpflichtungen des Versailler Vertrages und die Rüstungsbeschränkungen zu beenden. Während der Reichspräsidentenwahl 1932, bei der der 84 Jahre alte ... H... im zweiten Wahlgang wieder gewählt wurde, hatte Hitler massiv die SA mobilisiert. Daraufhin verbot B... auf Anraten des Verteidigungsministers G... SA und SS. Nach diesem Verbot erreichte G... Amtschef, der Reichswehrgeneral ... S..., bei H..., dass dieser B... das Vertrauen entzog. S... verfolgte dabei das Ziel, „die Linke“ (v. a. SPD, KPD) zu schwächen. Er kalkulierte damit, dass die vorgenannten Parteien von einer eventuellen späteren im nationalen Interesse erfolgenden Gewaltanwendung gegen die Nationalsozialisten nicht profitieren würden. S... hoffte überdies, Hitler dazu bewegen zu können, unter S...s Kontrolle politische Verantwortung zu übernehmen, oder, falls das nicht gelänge, die NSDAP zu spalten und den S...-Flügel zu gewinnen. Im Mai 1932 berief H... den von S... als Ersatz für B... angebotenen ... P..., einen aus der katholischen Partei Zentrum ausgetretenen Reichstagsabgeordneten, zum Reichskanzler. Dessen Ernennung beruhte auf einer geheimen Absprache S...s mit Hitler. Vorgenannter versprach, P... zu tolerieren, falls das Verbot der SA aufgehoben und rasch Neuwahlen zum Reichstag durchgeführt würden. P... propagierte offen eine Gesellschaft auf ständischer Grundlage und die Beseitigung der „sogenannten Errungenschaften der Revolution“. Im Juni 1932 hob der Reichspräsident das SA-Verbot auf. Im Juli 1932 setzte P... - auf der Grundlage eines Dekrets des Reichspräsidenten - die von der SPD gestellte geschäftsführende preußische Landesregierung ab („Preußenschlag“). Anlass waren Straßenschlachten zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten gewesen. Zwar erreichte P... auf der Konferenz von Lausanne, dass die Reparationsverpflichtungen des Versailler Vertrages gemildert wurden. Dieser Erfolg hinderte aber nicht den Zulauf der Wähler zu den extremen Parteien. Bei der Reichstagswahl im Juli 1932 erzielte die NSDAP 37,8 Prozent der Stimmen. Sie war nun die weitaus stärkste Partei, ohne aber über eine Mehrheit zu verfügen. P... wurde erneut zum Reichskanzler bestellt. Dieser Reichstag beschloss aber bereits auf der ersten Sitzung seine Auflösung. P... hatte nun offenbar den Entschluss gefasst, zusammen mit seinem Kabinett und durch die Rückendeckung des Reichspräsidenten mit Erlassen zu regieren. Nach Intervention S...s lehnte H... dieses Vorgehen, wie P... es plante ab, da es die Gefahr von Aufständen heraufbeschwor. Die Reichstagswahlen von November 1932 erbrachten eine negative Mehrheit der totalitären Parteien (NSDAP, KPD: 50,7 Prozent der Sitze), die dem einstigen B...-Block (v.a. Zentrum, SPD, DVP: 39,5 Prozent der Sitze) gegenüber standen. Die NSDAP hatte zwei Millionen Wählerstimmen und 34 Sitze verloren. Anfang Dezember 1932 ernannte der Reichspräsident nun S... zum Reichskanzler. Als S... ... S..., dem Reichsorganisationsleiter der NSDAP, den Posten des Vizekanzlers seines Kabinetts anbot, erhob Hitler gegen diese Berufung Einspruch. S... versuchte im Reichstag seine Position dadurch zu stärken, dass er fundamentale Agrar- und Sozialreformen versprach. Vor allem die SPD lehnte auch auf Grund des „Preußenschlages“ es ab, S... zu unterstützen. Dieser trat in der Folge zurück, nachdem H... es abgelehnt hatte, ihn mit diktatorischen Befugnissen auszustatten. Als S...s Nachfolger kamen nur P... oder Hitler in Frage. P... hatte Hitler zwischenzeitlich - auch erbittert über S...s Verhalten - vor allem durch die Unterstützung eines oder mehrerer Bankiers geholfen, die finanzielle Notlage der NSDAP und ihrer Gliederungen zu lindern. Da die Reichswehrführung signalisiert hatte, neutral zu bleiben, konnte H... dazu gebracht werden, seine frühere Antipathie Hitler gegenüber zu überwinden. Am 30. Januar 1933 ernannte H... Hitler zum Reichs- und P... zum Vizekanzler. Dem Kabinett gehörten zwei Minister der NSDAP an, die Übrigen waren vor allem Mitglieder der Deutschnationalen Volkspartei oder parteilos. Es folgte die auf Verlangen Hitlers vom Reichspräsidenten erlassene „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933“, welche vor allem die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung suspendierte. Es schlossen sich an: das „Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933“, das der Reichsregierung die Befugnis zum Beschluss von Reichsgesetzen gab, die von der Verfassung abweichen konnten; ferner das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933“, das es ermöglichte Beamte nichtarischer Abstammung sowie politisch missliebige Beamte zu entfernen; zudem die Gleichschaltungsgesetze vom 31. März 1933 und 7. April 1933 sowie „das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934“, die den föderalen Staatsaufbau des Deutschen Reichs beseitigten und einen deutschen Zentralstaat schufen (vgl. zu dem vorstehenden Abriss nur: Craig, Geschichte Europas im 19. und 20. Jahrhundert, Band 2, München 1979, S. 113-117; Fest, Das Gesicht des Dritten Reiches, München 1963, Kapitel „... P... und die Konservative Kollaboration“, S. 209 [213-216]; Haffner, Von Bismarck zu Hitler, München 1987, S. 222-229). Der 1879 geborene P... publizierte Aufsätze und Reden im „Ring“ (z.B. „Konservative Opposition“, 1929, S. 769 f. [BA 9, Bl. 244 f.). Auf dem Jahrestreffen des Herrenklubs am 16. Dezember 1932 warb P... offen für den Eintritt der NSDAP in eine autoritäre Reichsregierung (Ring 1932, S. 894 ff. [BA 9, Bl. 124 ff.]): „Der tragische Fehler seiner Regierung [B...] scheint mir daher das Versäumnis der Eingliederung der NSDAP in einen nationalen Block zu sein, zu Zeiten, als der Umfang dieser Bewegung [eine] solche Eingliederung psychologisch noch leicht ermöglicht hätte. Die einzigartige Möglichkeit, die gesamte Nation im Frühjahr dieses Jahres auf die Wiederwahl des Herrn Reichspräsidenten zu einen, wurde dadurch verpasst und aus der Hand gegeben, dass man der NSDAP, die Neuwahlen, die sie als wachsende Bewegung und als Gegenleistung für H...s Wahl dringend wünschte, nicht freiwillig gab. So riss man das Volk in zwei Hälften, brachte die NSDAP durch einseitige Verbote in eine weitere Kampfstellung gegen den Staat und verschärfte die Lage außerordentlich. … Wir brauchen autoritäre Regierungen, die gewillt sind, Recht zu schaffen auf Grund der Berufung durch den Staatschef und auf Grund ihrer sittlichen Führerverpflichtung. Dabei ist es ganz klar - und es ist nicht notwendig das zu betonen -, dass eine autoritäre Regierung sich nicht nur von der Bevormundung des Parlaments, sondern in gleichem Maße von [der] Bevormundung durch die Bürokratie frei zu machen hat. Die Überwindung des bisherigen Zustandes, der Kampf gegen eine allmächtig gewordene Parteibürokratie muss naturgemäß zum Konflikt führen. … Zudem, meine Herren, erfordert nicht das große außenpolitische Ziel [Verhandlungen mit den Alliierten zwecks Loslösung vom Versailler Vertrag, Gewinnung voller staatlicher Souveränität], dem wir alle zustreben, die Fundierung unserer innenpolitischen Lage? Die Eingliederung der großen nationalsozialistischen Freiheitsbewegung in die nationale Konzentration war das vornehme Ziel meiner Regierung und wird das Ziel jeder anderen Regierung sein müssen. Wir müssen trachten, die so beklagenswerte innere Zerrissenheit von heute zu überwinden, indem wir den großen Fehler abzulegen suchen, den Fehler, den fast alle Deutschen huldigen, die mit wahrer Inbrunst an irgendeine Doktrin als Rezept für die einzig mögliche Errettung des Landes glauben. Bismarck sagte schon am 14. Juni 1882 im Reichstag: „Eine Partei-Regierung ist bei uns ganz unmöglich und wenn sie angefangen hat, wird sie sich in kürzester Zeit in der Maßlosigkeit der Doktrin, die den Deutschen noch mehr als anderen eigentümlich ist, und in den Druck der Wahlkämpfe, die künstlich geschürt werden, ruinieren.. Bei uns kann nur parteilos regiert werden!“ Ja, meine Herren, auch heute kann nur parteilos regiert werden und die nationalsozialistische Bewegung muss lernen, dass sie nicht Selbstzweck ist, dass sie nicht allein das Land regieren kann, sie muss lernen, dass man nicht ungestraft die Lüge und Verleumdung zum politischen Prinzip erheben darf, sondern dass der Weg zur Macht nur über die Wahrheit, über den Glauben an die unabänderlichen Gesetze der christlichen Weltanschauung führt.“ Zu der Rolle P...s hielt der 1904 geborene Zeitzeuge ... E..., Mitbegründer der bundesdeutschen Politikwissenschaften, Folgendes fest (Lebenserinnerungen, Band 1, „Also hören Sie mal zu“, Geschichte und Geschichten 1904 bis 1933, 2. Auflage, B... 2000, S. 311-313): „Am 15. Dezember [1932] gab S... in seiner Rundfunkrede eine ganz auf Entspannung gestimmte Regierungserklärung ab. Das einzige Ziel sei: „Arbeit schaffen“. Er sei weder ein Anhänger des Kapitalismus noch des Sozialismus, nannte sich einen „sozialen General“. Eine Aufhebung des sozialpolitischen Teils der letzten Notverordnung kündigte er an und ebenso öffentliche Mittel in Höhe von 500 Millionen Mark zur Arbeitsbeschaffung. Das Ganze zeigte ein hohes Maß von Ähnlichkeit mit B...s Politik. Seine Gegner, Nationalsozialisten, Deutschnationale, Landwirtschaft und Schwerindustrie, warfen ihm „einen Rückfall in die Ära B...“ vor. S... hatte sich auf einen außenpolitischen Erfolg berufen, zu dem ihm B...s Vorbereitung geholfen hatte. Die Alliierten erkannten die Gleichberechtigung Deutschlands an. Das reichte nicht aus, solange die Bestimmungen des Versailler Vertrages nicht aufgehoben oder geändert wären. Aber einiges ließ sich damit anfangen. S... würde die Reichswehr durch Freiwillige verstärken, was im Falle eines Ausnahmezustandes wichtig sein könnte. Er würde außerdem mit dem Aufbau einer Miliz beginnen. Deswegen würden die Alliierten noch nicht einmarschieren. Aber bei der wirtschaftlichen Not interessierte dieser Erfolg die Öffentlichkeit kaum. Einen Tag darauf [16. Dezember 1932] hörte ich auf dem Jahresessen des Herrenklubs, an dem zahlreiche Journalisten teilnahmen, in der Festrede P...s flammende Worte für eine Beteiligung der Nationalsozialisten an der Regierung. Scharf attackierte er S..., ohne den Namen zu nennen. Bei zahlreichen Hörern, so auch bei mir, rief die Rede Empörung hervor. Zum geschäftsführenden Vorsitzenden des Klubs, F... G..., sagte ich: „Sie können doch nicht in dieser kritischen Situation eine solche Rede zulassen! Das ist ein Dolchstoß gegen S...! Das Regierungsangebot an die Nationalsozialisten muss diesen Auftrieb geben. Dass P... H...s Vertrauensmann ist, ist doch weithin bekannt.“ G... entgegnete: „Ich habe P..., als er noch Kanzler war, um diese Rede gebeten und konnte nicht mehr absagen.“ Ich sprach mit dem Chef der Reichskanzlei, Staatssekretär P..., der es schon unter P... gewesen war. Er galt als S...s Vertrauensmann in der Reichskanzlei. „Lassen Sie“, sagte P..., „P... doch reden - wirklich bedeutungslos. Den nimmt kein Mensch mehr ernst.“ - „Nur noch der Alte“, wandte ich ein. „Spielt keine Rolle“, erwiderte P..., „Herr von P... ist ein Wichtigtuer. Die Rede ist der Schwanengesang eines schlechten Verlierers.“ Am 6. Januar 1933 erfuhr man durch Presse und Rundfunk, dass zwei Tage vorher eine Unterredung zwischen P... und Hitler in der Kölner Wohnung des Bankiers ... S... stattgefunden hätte. Für strikte Geheimhaltung war gesorgt, aber findige Pressfotografen hatten das Eintreffen P...s vor der Wohnung auf Fotos gebannt. Seit dem 12. September 1932, dem Tag des Misstrauensvotums gegen die Regierung P..., war das Tischtuch zwischen ihm und Hitler zerschnitten. Die beiden Gegner hatten sich zum Kampf gegen S... wiedergefunden.“ Die Ausgabe des „Rings“ vom 3. Februar 1933 (Heft 5, [BA 9, Bl. 131]) zeigte auf der oberen Hälfte ihrer Titelseite ein großes Foto Adolf Hitlers und darunter die Worte: „verfügt Neuwahlen“ (BA 9, Bl. 131). In einem mit dem Schlagwort „Konzentration“ überschriebenen Artikel dieser Ausgabe des „Rings“ (BA 9, Bl. 132) wurde die Bildung der Regierung Hitler-P...-H... wie folgt begrüßt: „Der Reichskanzler Hitler hat den Beweis geliefert, dass sein Wesen und sein Wollen den Wunschträumen von vielen Millionen Deutschen entspricht. Sein Gegenstück im Kabinett, der nunmehrige Reichsminister H..., darf sehr wohl als der beste und kühlste nationale Rechner bezeichnet werden. Dies Kabinett ist also eine Kombination aus Traum und Wirklichkeit, aus Realpolitik und Idealismus wie keines vor ihm.“ In der Folge wurden im „Ring“ weitere Reden P...s veröffentlicht, in denen er sein Konzept der Kanzlerschaft Hitlers im Rahmen eines mehrheitlich aus nicht der NSDAP angehörenden Ministern bestehenden Kabinetts erläuterte („Rede vor der nationalen Studentenschaft am 21. Februar 1933“, Ring 1933, S. 149 f. [BA 9, Bl. 135 f.]; „Die Aufgabe der Staatsführung“, Rede am 17. März 1933 in Breslau, Ring 1933, S. 188 f. [BA 9, Bl. 147 f.]). ... G... veröffentlichte und kommentierte P...s Reden und die Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten zustimmend im „Ring“, namentlich in dem Artikel „Wird Hitler richtig beurteilt?“ (Ring 1933, S. 91 [BA 9, Bl. 134]): „… Die Führung des Staates lag bisher unbestreitbar bei der sogenannten älteren Generation, die ihre politische Position schon vor oder während des Krieges bezogen hatte. Selbst B... gehörte seiner Wesensart nach zu der älteren Generation, … Der jetzt gelungene Einbruch Hitlers in die Machtsphäre des Staates machte aber der jungen Generation die Bahn frei. Und so steht neben dem greisen Feldmarschall und neben dem erfahrenen alten „Geheimrat“ der Führer einer jungen Generation, der bewusst für eine neue Generation, gerade für die Nachkriegsgeneration wirken und ihr Führer sein will. Für Hitler hat P... die Verbindung mit der älteren Generation aufgeschlossen. P... ist auch hier der Mittler, Mittler zwischen den Generationen. Aber die jüngere Generation hat jetzt die Bahn frei! … Man kann aber auch von Hitler, trotz aller Legalitätserklärung den Staatstreich erwarten. Catilinarische Leidenschaft spricht aus seinen Reden. Seine Anhänger erwarten von ihm den faschistischen Staatsstreich, wie ihn Mussolini durchgeführt hat. Der Faschismus ist sein Glaubensbekenntnis. Der Zweck heiligt die Mittel. Auch wenn das faschistische Experiment Unendliches zerstört, würde der Idee zum Siegen verholfen. Ist aber Hitler ein Catilina? Man kann aber auch Hitler als Taktiker großen Stils auffassen: Eroberung der Macht auf legalem Wege und Diktatur durch Volksbeschluss, ohne dass Hitler sich weiter an das Parlament zu lehnen braucht. Hitler hat das Erbe der jungen Generation angetreten - noch zu Lebzeiten des Erblassers, wohl bemerkt. Es ist eine Verständigung erzielt. Die Vertreter der älteren Generation haben sich noch nicht auf das Altenteil zurückgezogen, sondern haben Hitler sozusagen als Vorerben in die Macht hereingenommen. Wird Hitler sein volles Erbrecht gefährden wollen? Wird er sich von den Extremisten seiner Partei auf den Weg Catilinas drängen lassen? … Und der Vizekanzler, den das Zentrum immer noch bereit ist, zu unterschätzen, hat Möglichkeiten, die sich machtpolitisch unmittelbarer auswirken als etwa Vorstandsbeschlüsse einer Partei. Im Mittelpunkt des politischen Fragespiels bleibt aber Adolf Hitler, von dem feststeht, dass er nicht nur der Führer der größten Massenbewegung in Deutschland ist, sondern sich auch bewusst als Führer der jungen deutschen Generation empfindet, mit allen Ansprüchen auf das anfallende Erbe.“ In dem Artikel „Propaganda“ (Ring 1933, S. 171 [BA 9, Bl. 142]) heißt es: „Das deutsche Volk steht nicht nur vor einer neuen politischen, es steht auch vor einer neuen geistigen Situation. Wer das noch nicht erkannt hat, der lese die ausgezeichnete Rede nach, die der neuernannte Reichsminister für Propaganda und Volksaufklärung, Dr. ... G..., gehalten hat. … Ja, die Gründung des Ministeriums, dem Herr G... vorsteht, spricht an sich schon für die Meinung, dass man die gegenwärtige Inkongruenz der geistigen und politischen Lage empfindet und zu ändern bestrebt ist…. Gewiss, schon die Republik stellte uns vor eine neue geistige Situation. Eine auf das Ganze, auf die nationale Einheit abzielende Volksbewegung von der Kraft der Hitlerbewegung wäre ohne den Widerdämon von Weimar nicht gekommen. Die Weimarer Republik fußte auf der Verneinung der nationalen Vergangenheit, das neue nationalrevolutionäre Deutschland auf ihrer Bejahung. Wenn aus dem neuen Mittelpunkt die Synthese von Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft willensmäßig entstünde, so wäre das ein Erfolg von unabsehbarer Wirkung. …“ In dem Beitrag „Deutsche Gemeinverantwortung“ (Ring 1933, S. 173 f. [BA 9, Bl. 143 f.]) führte ... G... Folgendes aus: „Der Nationalsozialismus und sein Führer haben heute das nationale Deutschland hinter sich. Neben der alten Reichsflagge Schwarz-Weiß-Rot weht die Siegesfahne des Nationalsozialismus. Wenn wir für den Sinn des Nationalsozialismus ein deutliches Wort suchen, so können wir wohl sagen: deutsche Gemeinverantwortung. Der nationale Gedanke ist der Gedanke der Gemeinschaft, der gemeinsamen Ehre und des gemeinsamen Selbstbehauptungswillens. Denn wenn man den Sozialismus befreit von dem marxistischen Ressentiment und von den Ideen der Französischen Revolution für Gleichheit und Brüderlichkeit, so bleibt übrig die konservative Vorstellung von der gemeinsamen Verantwortung für jeden Deutschen, wie wir sie auch im Kriege erlebten überall da, wo der Frontgeist lebendig war. Alles das ist deutsche Gemeinverantwortung. … Die Erklärungen des Reichskanzlers bestätigen die staatliche Voraussetzung, dass die nationale Regierung in ganz Deutschland die vollziehende Gewalt in der Hand hat, und der weitere Vollzug der nationalen Erhebung ein von oben geleiteter planmäßiger sein wird. Der letzte Deutsche wurde zur Disziplin aufgerufen, ein neuer Staat muss das Ergebnis sein. .. Erst durch die November-Katastrophe wurde der Sieg der Entente ein tatsächlicher. Damals wurde das Wort von der nationalen und sozialen Solidarität ausgerufen. ... B... widmete der deutschen Revolution sein Werk „Das Dritte Reich“. Da wurde die Hoffnung wieder lebendig, dass aus dem Trümmerhaufen ein neues Reich werden würde, ein Reich, um das wir Deutsche erst kämpfen müssen, nicht im Sinne des Eroberns; vielmehr geht es darum, dass wir Deutschen uns selbst in diesem „Dritten Reich“ finden. … Damals begann Adolf Hitler seinen Kampf, der ihn nunmehr den Sieg der Führung gebracht hat. Ein Kampf begann, ein schweres Ringen, in dem die Geschlossenheit der nationalsozialistischen Kampftruppe schließlich die gesamte nationale Front mit sich nahm. … Was waren Sinn und Ziel der deutschen Revolution? Ihr Ziel ist Freiheit und Ehre nach außen, ihr Sinn die Erneuerung der staatlichen Macht, die Stärkung der völkischen Selbstbehauptung in Anknüpfung an beste deutsche Überlieferung. Dafür gilt es, die deutsche Arbeiterschaft zu gewinnen wofür sich der Führer des Nationalsozialismus, Adolf Hitler, mit aller Kraft eingesetzt hat. Ich zitiere hierzu die Worte meines Freundes A...-N..., des Präsidenten des vielfach angefeindeten Deutschen Herrenklubs, der in seiner Rede dieser Tage erklärte: „… Wäre Hitler nicht gekommen, wären wir noch nicht so weit. …“ Die Frankfurter Zeitung sowie der Vossischen Zeitung veröffentlichten am 27. oder 28. Oktober 1933 die „Kundgebung deutscher Schriftsteller. Gelöbnis treuster Gefolgschaft“, wonach: „88 deutsche Schriftsteller … durch ihre Unterschrift dem Reichskanzler Adolf Hitler das folgende Treuegelöbnis abgelegt [haben]: Friede, Arbeit, Ehre und Freiheit sind die heiligsten Güter jeder Nation und die Voraussetzung eines aufrichtigen Zusammenlebens der Völker untereinander. Das Bewusstsein der Kraft und der wiedergewonnenen Einigkeit, unser aufrichtiger Wille, den inneren und äußeren Frieden vorbehaltlos zu dienen, die tiefe Überzeugung von unseren Aufgaben zum Wiederaufbau des Reiches und unsere Entschlossenheit, nichts zu tun, was nicht mit unserer und des Vaterlandesehre vereinbar ist, veranlassen uns, in dieser ernsten Stunde, vor Ihnen, Herr Reichskanzler, das Gelöbnis treuster Gefolgschaft feierlich abzulegen. …... B... …... B... …... F..., ... G..., …“ Die Ausgabe des „Rings“ vom 17. August 1934 (Heft 33 [BA 8, Bl. 100]) zeigte auf der oberen Hälfte ihrer Titelseite das Konterfei Hitlers und die Unterschrift „dem Führer das Ja!“. 1936 gab ... G... in einem Fragebogen für Mitglieder des Reichsverbandes deutscher Schriftsteller an, förderndes Mitglied der SS zu sein. Im Zeitraum 1945/1946 enteigneten thüringische Regierungs- und Verwaltungsstellen auf der Grundlage des Gesetzes über die Bodenreform im Lande Thüringen vom 10. September 1945 unter anderem das ... G... gehörende Rittergut T... entschädigungslos. Nach dem Zweiten Weltkrieg flüchtete ... G... in die Britische Besatzungszone. 1949 erteilte ihm der Regierungsbezirk Hannover die Entnazifizierungsentscheidung „entlastet“. Er verstarb 1959 und wurde zu gleichen Teilen von seinen beiden Kindern, ... G... und ... K... geborene G..., beerbt. In den 1970er Jahren bewilligte die Stadt Frankfurt/Main ... G... Lastenausgleich für die entzogenen Vermögenswerte. 1990 meldeten sowohl ... G... als auch ... K... auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen Restitutionsansprüche hinsichtlich des Rittergutes an. 1996 stellten sie ihre Restitutionsanträge in Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz um. 1999 verstarb ... K... und wurde zu gleichen Teilen von den drei Kindern ihres Bruders ... beerbt. 2006 verstarb ... G... und wurde von der Klägerin allein beerbt. In dem Verwaltungsverfahren auf Ausgleichsleistungen wies das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen den Beklagten drauf hin, dass die beantragte Entschädigung nicht bewilligt werden dürfe, da ... G... dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet habe (§ 1 Abs. 4 AusglLeistG). Dazu verwies das Bundesamt vor allem auf das Werk „Die Auflösung der Weimarer Republik“ (3. Auflage, 1960, Kapitel „Der Neue Staat“, S. 536 f.) des Bonner Historikers und Politikwissenschaftlers ... B..., wonach die „Theoretiker des „Neuen Staates“ P...schen Stils … sich im aristokratischen B...er Herrenklub zusammengefunden [hatten]. Dieser politischen Diskussions- und - vor allem! - Verbindungsstelle ... G...s gehörte neben P... selbst von B... und ... G... an, und auch S... und S...-K... waren häufige Gäste. Während aber S... die Zähmung der NSDAP im Rahmen des bestehenden Machtgefüges erstrebte und dabei nur an taktische Akzentverschiebungen dachte, war der Kreis um P... um eine Ausnützung solcher Maßnahmen zur grundsätzlichen „Reform“ zur Schöpfung des autoritären Staates bemüht. Man hatte dort zwei Jahre zuvor Schritte zur aparlamentarischen Präsidialregierung begrüßt. Man stellte sich nun, nachdem B... enttäuschenderweise an einer echten, von den demokratischen Parteien tolerierten Notverordnungsregierung festgehalten und auf alle weitergehenden Experimente ohne oder gegen das Parlament verzichtet hatte, mit allen Einflussmöglichkeiten dem neuen Experiment zur Verfügung. Von ihm erwartete man eine durchgreifende „Reform“ des Staates, die aus der parteienparlamentarischen Republik ein „überparteilich-autoritäres, persönliches Regiment“ machen, an die Stelle des Prinzips demokratischer Gleichheit das Ideal einer „organisch“ gestuften Ordnung setzen, statt einer parlamentarisch verantwortlichen Regierung einer autoritären Führung durch den selbstverantwortlichen Reichspräsidenten (natürlich H...) und der Regierung allein seines Vertrauens (natürlich eines rechtsgerichteten Kabinetts) die ganze Macht zusprechen würde. Der Gedanke der „Dritten Front“, einer „autoritär fundierten Obrigkeit“ jenseits von Parlamentarismus wie von totalitärer Diktatur glaubte sich der Verwirklichung nahe. Es waren Utopien von einer politischen Naivität, Verworrenheit, Leichtfertigkeit, die eine Betrachtung kaum verlohnten, hätten sie nicht ein weiteres Sprungbrett für die nationalsozialistische Machtaspriration bereitet. Denn den Bemühungen um eine „rechtsstaatliche“ Diktatur gelang nicht etwa jene Zähmung der terroristischen Diktaturgelüste des Rechtsradikalismus, die S... gleichzeitig vom Standpunkt der wehrpolitischen Reichsinteressen betrieb. Sie erleichterten dem Nationalsozialismus die Verschleierung seiner letzten Ziele und den Einbruch in die konservativen und nationalbürgerlichen Schichten, die durch das Misslingen des P...schen Experiments noch mehr verwirrt und dann von dem Schein einer konservativen Kontinuität auch im Kabinett Hitler zunächst gefesselt werden sollten. Hier liegt die historische Bedeutung des „Neuen Staates“. Daraufhin lehnte die Thüringer Landesfinanzdirektion den Antrag der Klägerin durch Bescheid vom 20. Oktober 2014 ab und führte begründend im Wesentlichen aus: Ausgleichsleistungen seien ausgeschlossen, da ... G... dem NS-System erheblich Vorschub geleistet habe. Über den Herrenklub, an dessen Organisation und Leitung er beteiligt gewesen sei, sei Hitler und weiteren Persönlichkeiten der NSDAP vor 1933 das Eindringen in Kreise gelungen, die ihnen zuvor nicht offen gestanden hätten. ... G... habe mit der „Ring-Bewegung“ und der Zeitschrift „Ring“ eine „zentrale Koordinierungsstelle der nationalen Opposition“ verkörpert, die darauf hingewirkt habe, Strukturen eines autoritären Staates im Untergrund aufzubauen. Mit der stetigen Agitation gegen das „Weimarer System“ habe er den Nationalsozialismus bereits in der Phase der Errichtung gefördert. Sein „Offener Brief an Hitler“ enthalte keine Distanzierung vom NS-System. Es sei davon auszugehen, dass er, trotz des Bestreitens seiner Rechtsnachfolger, auch den Aufruf „Treuebekundung deutscher Schriftsteller“ unterschrieben habe. Des Weiteren sei das in der Ausgabe „Der Ring“ vom 17. August 1934 auf der Titelseite abgedruckte Foto Adolf Hitlers mit der Unterschrift „dem Führer das Ja!“ als ein öffentliches Bekenntnis dieser Zeitschrift und damit ihres Herausgebers zur Alleinherrschaft Adolf Hitlers und zum Nationalsozialismus zu werten. Am 19. August 1934, also zwei Tage nach dem Erscheinen der vorgenannten Ausgabe, habe eine Volksabstimmung über die Zusammenführung des Reichskanzler- mit dem Reichspräsidentenamt stattgefunden. Ein solcher gewollter unterstützender Aufruf des „Ring“ für die Politik Adolf Hitlers habe meinungsbildend auf die Leserschaft gewirkt. Den Nutzen, den das NS-Regime aus dieser massiven Beeinflussung der Leserschaft gezogen habe, sei nicht unerheblich gewesen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Zeitschriften aus nationalsozialistischer Sicht als regimekritisch eingeschätzt worden seien. ... G... habe bei der Herausgabe und der Redaktion der Zeitungen inhaltliche Handlungsspielräume gehabt, auch wenn diese unter den rechtlichen oder tatsächlichen Bedingungen des NS-Systems eingeschränkt gewesen seien. Auch wer eigene politische Ziele verfolge und dabei zugleich wissentlich und willentlich die politischen Ziele eines anderen gefördert habe, habe dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet (BVerwG 3 C 20.04). Am 21. November 2014 hat die Klägerin Klage erhoben, mit der sie ihr Entschädigungsbegehren weiter verfolgt. Zu deren Begründung macht sie im Wesentlichen geltend: ... G... habe dem Nationalsozialismus nicht erheblich Vorschub geleistet im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG. Er habe objektiv keine Unterstützungshandlungen „von einer höheren Intensivität und Wirkung“ für das nationalsozialistische System erbracht. Seine weltanschaulichen Positionen hätten vor allem in den sog. jungkonservativen Ideen gewurzelt („konservativer Revolutionär“). Der Beklagte verkenne den Unterschied zwischen „konservativ“ und „nationalsozialistisch“, wie er vor allem in verschiedenen Publikationen ihres Rechtsvorgängers, namentlich in dem „Offenen Brief an Hitler“, zum Ausdruck gekommen sei. ... G...s Tätigkeitsschwerpunkt habe auf der Klubarbeit gelegen. Der Herrenklub habe als Intellektuellenvereinigung gerade nicht „Utopien von politischer Naivität, Verworrenheit und Leichtfertigkeit“ entworfen, sondern nach konkreten Möglichkeiten gesucht, um die Übernahme des Staates durch Hitler zu verhindern. ... G... habe dabei den Positionen ... P...s nahe gestanden. Die Mitglieder des Herrenklubs hätten sehr wohl gewusst, wie sie einen „Dritten Weg“ jenseits von Nationalsozialismus und parlamentarischen Chaos hätten finden können, auch wenn sie dieses Ziel letztlich nicht erreicht hätten. Seine Tätigkeiten als Herausgeber und Publizist der Wochenzeitungen „Ring“ und „Wirtschafts-Ring“ gäben objektiv ebenso wenig etwas für ein erhebliches Vorschubleisten her. Der „Ring“ habe stets einen konservativen Standpunkt vertreten und seinen Gegensatz zum Nationalsozialismus deutlich gemacht, beispielsweise hinsichtlich eines radikalen Nationalismus und rigorosen Antiparlamentarismus. Es habe sich um Klubzeitungen mit beschränkten Adressatenkreis und Verbreitung gehandelt. Es habe durch den „Ring“ auch keine Huldigungen zu Hitlers Geburtstagen gegeben. Entsprechende Abbildungen seines Konterfeis seien vor dem Hintergrund zu sehen, dass alle Ausgaben der Wochenzeitung verschiedene Personen des Zeitgeschehens mit bestimmten Slogans abgelichtet hätten. Auch die „Treuekundgebung deutscher Schriftsteller“ zugunsten des Reichskanzlers Hitler sei objektiv kein „erhebliches Vorschubleisten“. Es gehe in ihr um die Stärkung eines zunächst demokratisch legitimierten Kanzlers, der nach dem Willen der unterzeichnenden Autoren nach ethischen Prinzipien habe handeln sollen. Im Übrigen werde bestritten, dass ihr Rechtsvorgänger das Treuegelöbnis unterzeichnet habe. Es werde auch bestritten, dass er Fördermitglied in der allgemeinen SS gewesen sei. Außer seinen entsprechenden Angaben in zwei Fragebögen gebe es darüber keine Unterlagen. Schließlich fehle es an einem „intentionalen Tätigwerden“ ... G...s zugunsten des nationalsozialistischen Systems. Seine Absicht sei es gewesen, die jungkonservativen Ideen zu verbreiten, umzusetzen und Anhänger zu gewinnen. Es sei ihm nicht um einen Stimmenzuwachs für die NSDAP und um deren Stärkung gegangen. In der Zeit des ersten Kabinetts Hitlers habe die Hoffnung auf P... gelegen. Dieser habe mit den weiteren, nicht der NSDAP angehörenden Ministern Hitler „einrahmen“ und so den jungkonservativen Forderungen Geltung verschaffen sollen. Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides des Beklagten vom 20. Oktober 2014, zugestellt am 24. Oktober 2014, Az.: C 5.38 16000/4061/A, den Beklagten zu verpflichten, über ihren Antrag auf Ausgleichsleistungen gemäß Ausgleichsleistungsgesetz wegen der Enteignung des ehemals im Eigentum des ... G... stehenden Vermögenswerte - Rittergut T... mit dem Hof B... und Rittergut K... bei T... - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Er bekräftigt die getroffene Entscheidung. Nach der Rechtsprechung (BVerwG 5 C 9.09) müsse die Errichtung oder Festigung des nationalsozialistischen Systems nicht in der Absicht des Vorschubleistenden gelegen haben. Es genüge bereits, wenn der Betreffende mit seinen das nationalsozialistische System erheblich begünstigenden Handlungen zugleich eigene andere Ziele verfolgt habe. Das sei bei ... G... der Fall gewesen. Er habe sich nach allen Erkenntnissen später auch nicht regimeschädlich verhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakten (2 Bände) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (12 Bände) verwiesen. Die Akten sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.