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Beschluss

10 B 1575/08

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2008:1119.10B1575.08.00
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Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 25. September 2008 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 25. September 2008 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.