OffeneUrteileSuche
Beschluss

8 A 203/09

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2010:0127.8A203.09.00
24mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

24 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Dezember 2008 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Dezember 2008 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 5.000,- € festgesetzt.