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Beschluss

6 A 1289/12

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2013:0415.6A1289.12.00
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Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminalhauptkommissars, der sich gegen ihm erteilte dienstliche Beurteilungen wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminalhauptkommissars, der sich gegen ihm erteilte dienstliche Beurteilungen wendet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.