Beschluss
6 A 223/13
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0909.6A223.13.00
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Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Oberregierungsrätin, die mit ihrer Klage eine ihr erteilte dienstliche Beurteilung angreift.
Hatte der Dienstherr im Beurteilungsverfahren keine Kenntnis von den behinderungsbedingten Einschränkungen eines zu beurteilenden Beamten, führt die unzureichende Berücksichtigung dieser Einschränkungen nicht zur Fehlerhaftigkeit der Beurteilung.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Oberregierungsrätin, die mit ihrer Klage eine ihr erteilte dienstliche Beurteilung angreift. Hatte der Dienstherr im Beurteilungsverfahren keine Kenntnis von den behinderungsbedingten Einschränkungen eines zu beurteilenden Beamten, führt die unzureichende Berücksichtigung dieser Einschränkungen nicht zur Fehlerhaftigkeit der Beurteilung. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.