Beschluss
13 E 1115/14
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1210.13E1115.14.00
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Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. September 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Streitwert wird auf 1.474 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Der Streitwert wird auf 1.474 Euro festgesetzt.