Beschluss
6 A 1151/15
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0717.6A1151.15.00
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Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Lehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 25.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Lehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wendet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 25.000 Euro festgesetzt.