Beschluss
13 B 879/17
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0908.13B879.17.00
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Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 5. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 5. Juli 2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.