Beschluss
6 A 2082/15
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0419.6A2082.15.00
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Leitsätze
Zur Frage des finanziellen Ausgleichs für Zuvielarbeit durch Feuerwehrbeamte, die sich in sog. Opt-Out-Erklärungen zu einer über 48 Stunden hinausgehenden Tätigkeit verpflichtet haben (hier: fehlende Rüge).
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Zur Frage des finanziellen Ausgleichs für Zuvielarbeit durch Feuerwehrbeamte, die sich in sog. Opt-Out-Erklärungen zu einer über 48 Stunden hinausgehenden Tätigkeit verpflichtet haben (hier: fehlende Rüge). Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.000 Euro festgesetzt.