Beschluss
6 A 237/17
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2018:0502.6A237.17.00
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Leitsätze
Erfolgloser Antrag eines Polizeikommissars auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit und die Anordnung eines Laufbahnwechsels wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag eines Polizeikommissars auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit und die Anordnung eines Laufbahnwechsels wendet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.