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Beschluss

4 A 1827/17

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2018:0808.4A1827.17.00
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Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 31.5.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Entscheidungsgründe
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 31.5.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.