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Beschluss

6 A 2925/20

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2021:0827.6A2925.20.00
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Leitsätze

Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung der Beklagten gegen ein Urteil, mit dem die Zurruhesetzung eines Oberbrandmeisters wegen Dienstunfähigkeit aufgehoben worden war.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung der Beklagten gegen ein Urteil, mit dem die Zurruhesetzung eines Oberbrandmeisters wegen Dienstunfähigkeit aufgehoben worden war. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.