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Beschluss

6 A 2273/19

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2021:1005.6A2273.19.00
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Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, der sich gegen die ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, der sich gegen die ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet. Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt