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Beschluss

2 A 1797/22

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:0327.2A1797.22.00
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Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen – als Gesamtschuldner – die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,- festgesetzt.

 

Entscheidungsgründe
Der Antrag wird abgelehnt. Die Kläger tragen – als Gesamtschuldner – die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,- festgesetzt.