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Beschluss

6 B 205/23

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:0414.6B205.23.00
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Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung nach § 26 Abs 1 Satz 2 BeamtStG.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolglose Beschwerde gegen eine Untersuchungsanordnung nach § 26 Abs 1 Satz 2 BeamtStG. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2023 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.