OffeneUrteileSuche
Beschluss

5 F 13/23

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:0418.5F13.23.00
1mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

Das Verwaltungsgericht Köln wird als zuständiges Gericht bestimmt.

 

Entscheidungsgründe
Das Verwaltungsgericht Köln wird als zuständiges Gericht bestimmt.