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Beschluss

5 E 581/23

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:1211.5E581.23.00
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Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2023 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 

Entscheidungsgründe
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2023 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.