Beschluss
6 A 1904/22
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0205.6A1904.22.00
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Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Stadtbrandoberamtsrats a.D., dessen Klage auf Anerkennung von geleisteten "B-Diensten" als Arbeitszeit und Vergütung gerichtet ist.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 80.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Stadtbrandoberamtsrats a.D., dessen Klage auf Anerkennung von geleisteten "B-Diensten" als Arbeitszeit und Vergütung gerichtet ist. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 80.000 Euro festgesetzt.