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Beschluss

13 B 1174/23

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:0308.13B1174.23.00
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Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Beiordnung eines Notanwalts für eine noch zu erhebende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 12. Oktober 2023 - 5 L 329/22 - wird abgelehnt.

Entscheidungsgründe
Der Antrag des Antragstellers auf Beiordnung eines Notanwalts für eine noch zu erhebende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 12. Oktober 2023 - 5 L 329/22 - wird abgelehnt.