Beschluss
6 A 1068/22
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0627.6A1068.22.00
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Leitsätze
Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kommissaranwärters im Polizeivollzugsdienst, der seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kommissaranwärters im Polizeivollzugsdienst, der seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.