Beschluss
10 B 507/24
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0723.10B507.24.00
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Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je ½.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.800 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je ½. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.800 Euro festgesetzt.