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Beschluss

6 A 2163/21

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:0819.6A2163.21.00
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Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer zurruhegesetzten Studienrätin, deren Klage auf die erneute Entscheidung über ihre auf Beförderung, dienstliche Beurteilung und Bewährungsfeststellung gerichteten Anträge gerichtet ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer zurruhegesetzten Studienrätin, deren Klage auf die erneute Entscheidung über ihre auf Beförderung, dienstliche Beurteilung und Bewährungsfeststellung gerichteten Anträge gerichtet ist. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.