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Beschluss

6 B 254/24

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:0906.6B254.24.00
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Leitsätze

Erfolgloser Antrag eines Beamten, der sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung bei langfristiger Dienstunfähigkeit i. S. v. § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG wendet.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. Februar 2024 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahren beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag eines Beamten, der sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung bei langfristiger Dienstunfähigkeit i. S. v. § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG wendet. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. Februar 2024 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahren beider Rechtszüge. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.