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Beschluss

6 A 2422/22

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:1210.6A2422.22.00
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Leitsätze

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Zulassung der Berufung, mit dem sie sich gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Verfahren beider Instanzen auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Zulassung der Berufung, mit dem sie sich gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Verfahren beider Instanzen auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.