Beschluss
6 A 774/23
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0312.6A774.23.00
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Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der ein Schmerzensgeld wegen datenschutzrechtlicher Verstöße des Dienstherrn beansprucht
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 5.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der ein Schmerzensgeld wegen datenschutzrechtlicher Verstöße des Dienstherrn beansprucht Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 5.000 Euro festgesetzt.