Urteil
2 S 550/94
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Das Sächsische Kommunalabgabengesetz, die Sächsische Gemeindeordnung und das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit berechtigen Gemeinden und Zweckverbände zur privatrechtlichen Ausgestaltung des Verhältnisses zu den Benutzern der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage auch bei bestehendem Anschluss- und Benutzungszwang.
Entscheidungsgründe
Das Sächsische Kommunalabgabengesetz, die Sächsische Gemeindeordnung und das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit berechtigen Gemeinden und Zweckverbände zur privatrechtlichen Ausgestaltung des Verhältnisses zu den Benutzern der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage auch bei bestehendem Anschluss- und Benutzungszwang.