Urteil
1 B 735/05
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Ob es sich bei den einer nachträglich erteilten Baugenehmigung beigefügten Regelungen um selbständig anfechtbare Nebenbestimmungen handelt, richtet sich nach dem Empfängerhorizont.
Entscheidungsgründe
Ob es sich bei den einer nachträglich erteilten Baugenehmigung beigefügten Regelungen um selbständig anfechtbare Nebenbestimmungen handelt, richtet sich nach dem Empfängerhorizont.