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Beschluss

2 B 282/09

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
1. Bei der Besetzung der Stelle eines Richters als weiterer aufsichtsführender Richter kann der Dienstherr bei gleichen Gesamturteilen in den Beurteilungen entscheidend auf die Führungskompetenz abstellen. 2.Bei auf Freihaltung der Stelle oder des Beförderungsdienstpostens gerichteten Konkurrentenstreiten ist als Streitwert der volle Auffangwert anzusetzen (Änderung der Senatsrechtsprechung).
Entscheidungsgründe
1. Bei der Besetzung der Stelle eines Richters als weiterer aufsichtsführender Richter kann der Dienstherr bei gleichen Gesamturteilen in den Beurteilungen entscheidend auf die Führungskompetenz abstellen. 2.Bei auf Freihaltung der Stelle oder des Beförderungsdienstpostens gerichteten Konkurrentenstreiten ist als Streitwert der volle Auffangwert anzusetzen (Änderung der Senatsrechtsprechung).