Beschluss
5 A 755/08
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
4mal zitiert
Zitationsnetzwerk
4 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Der Ermittlung der Einkünfte des Wehrpflichtigen als Bemessungsgrundlage ist der letzte Einkommenssteuerbescheid zugrunde zu legen.
Entscheidungsgründe
Der Ermittlung der Einkünfte des Wehrpflichtigen als Bemessungsgrundlage ist der letzte Einkommenssteuerbescheid zugrunde zu legen.