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Beschluss

4 A 186/10

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Die Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt grundsätzlich nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts.
Entscheidungsgründe
Die Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt grundsätzlich nicht der Beurteilung des Berufungsgerichts.