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Urteil

4 B 808/06

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
1. Ein Antrag auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für Windenergieanlagen setzt grundsätzlich die Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen voraus. 2. Im Spannungsfeld zwischen rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot und gebotener regionalplanerischer Zurückhaltung ist ein Kartenmaßstab von 1:100.000 - noch - angemessen. 3. Zur Teilunwirksamkeit eines Regionalplanes.
Entscheidungsgründe
1. Ein Antrag auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für Windenergieanlagen setzt grundsätzlich die Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen voraus. 2. Im Spannungsfeld zwischen rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot und gebotener regionalplanerischer Zurückhaltung ist ein Kartenmaßstab von 1:100.000 - noch - angemessen. 3. Zur Teilunwirksamkeit eines Regionalplanes.