Beschluss
3 A 722/12
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Die Zugangsfiktion des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfg erstreckt sich auch auf schriftliche Verwaltungsakte, die durch lizensierte private Postdienstleister übermittelt werden.
Entscheidungsgründe
Die Zugangsfiktion des § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfg erstreckt sich auch auf schriftliche Verwaltungsakte, die durch lizensierte private Postdienstleister übermittelt werden.