Beschluss
3 B 262/19
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Eine Tagespflegeperson, die ihr zum Zwecke der Tagespflege außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten anvertraute Kleinkinder in einem Alter bis zu drei Jahren ohne triftigen Grund allein in einem PKW zurücklässt, verletzt in erheblichem Maß ihre Aufsichtspflicht.
Entscheidungsgründe
Eine Tagespflegeperson, die ihr zum Zwecke der Tagespflege außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten anvertraute Kleinkinder in einem Alter bis zu drei Jahren ohne triftigen Grund allein in einem PKW zurücklässt, verletzt in erheblichem Maß ihre Aufsichtspflicht.