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Beschluss

3 B 266/22

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Zustimmung des Integrationsamts Für ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber der Zustimmungserklärung des Integrationsamtes fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
Entscheidungsgründe
Zustimmung des Integrationsamts Für ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber der Zustimmungserklärung des Integrationsamtes fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).