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§ 143
§ 143 ZPO
12 Entscheidungen zitieren diese Norm
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12 Entscheidungen
Tiefenanalyse
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21.07.2005
6 U 48/05
7 zitiert von
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14.10.2021
102 VA 66/21
Gegen einen Dritten gerichtete Ansprüche, die unabhängig vom Insolvenzverfahren in der Person des In…
7 zitiert von
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07.09.2010
L 8 KR 231/09 B
Die Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten ist nicht nur zur Förderung der Sachauf…
5 zitiert von
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05.03.2024
5 U 174/18
3 zitiert von
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13.10.2014
8 U 203/13
1. Gemäß § 17a Abs. 5 GVG prüft das Gericht, das über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung in de…
2 zitiert von
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02.03.2011
23 U 170/09
1 zitiert von
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06.02.2003
12 W 12/03
1. § 143 ZPO dient der (Wieder-) Herstellung vollständiger Gerichtsakten bzw. Akten des Gegners. Nic…
1 zitiert von
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08.09.2005
6 U 252/04
1. Zum Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Angeboten über die Handelsplattform eBay 2. Wird der In…
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27.02.2013
18 Sa 1165/12
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20.01.2017
14 W 22/17
Die Kosten der Übersetzung einer fremdsprachlichen Urkunde (hier: Gutachten) sind erstattungsfähig, …
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20.01.2017
14 W 22/17
• Übersetzungskosten fremdsprachiger Urkunden sind nach § 91 ZPO erstattungsfähig. • Eine gerichtlic…
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15.04.2015
74 IN 31/15
• Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zur Herausgabe von Handakten eines früheren Insolvenzverwa…