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§ 621g ZPO
11 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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11 Entscheidungen
Tiefenanalyse
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20.05.2003
16 WF 69/03
• Die sofortige Beschwerde eines Jugendamts gegen eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts i…
1 zitiert von
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12.09.2002
14 UF 171/02
1 zitiert von
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27.11.2002
4 UF 242/02
• Einstweilige Anordnungen zur Regelung der Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung nach Rechtskraft …
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24.09.2009
9 WF 67/09
• Zur Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge in einem einstweiligen Regelungsverfahren …
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25.08.2005
6 WF 297/05
• Beschwerden der Kinder sind ohne eigenes Beschwerderecht unzulässig, solange sie noch nicht 14 Jah…
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30.01.2004
16 WF 201/03
• Das Jugendamt ist grundsätzlich beschwerdeberechtigt in Familiensachen, darf diese Beschwerdebefug…
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16.12.2002
14 UF 221/02
• Die sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung, die das Umgangsrecht regelt, ist nach …
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25.01.2006
5 WF 2/06
• Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass vorläufiger Maßnahmen na…
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16.12.2002
14 UF 221/02
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22.11.2004
4 WF 272/04
• Die Zweiwochenfrist für die sofortige Beschwerde nach § 621g S.2 i.V.m. § 620c S.1 ZPO ist zwingen…
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04.11.2003
2 WF 371/03
• Zur Abwehr einer konkreten Gefahr für das Kindeswohl kann vorläufig die Personensorge entzogen und…