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§ 42
§ 42 ZVG
10 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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10 Entscheidungen
Tiefenanalyse
—
15.05.2013
2 U 7/13
Zur Auslegung eines Mietvertrags hinsichtlich der Identität des Vermieters.(Rn.17) 1. Voraussetzung …
5 zitiert von
Bundesgericht
29.10.2020
V ZB 13/20
1 zitiert von
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25.08.2023
4 T 1841/23
Der Abhilfebeschluss muss eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Würdigung der mit der soforti…
1 zitiert von
Bundesgericht
29.10.2020
V ZB 13/20
1. Steht ein Grundstück im Bruchteilseigentum, sind nur die Miteigentumsanteile Gegenstand einer Zwa…
1 zitiert von
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12.12.2018
4 K 158/17
Im Zuge der Akteneinsicht in die Zwangsvollstreckungsakte durch Dritte ist auch das Abfotografieren …
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11.08.2025
43 T 1105/25
1. Das erweiterte Akteneinsichtsrecht nach § 42 ZVG besteht nur bis zum Abschluss des Versteigerungs…
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01.06.2012
I-3 Wx 21/12
• Ein Bietinteressent in einem Zwangsversteigerungsverfahren hat nicht grundsätzlich ein berechtigte…
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17.04.2025
24 T 7/25
1. Jede Person, gleich ob am Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt oder nicht, kann ohne Darlegung…
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25.08.2023
4 T 1840/23
Der Abhilfebeschluss muss eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Würdigung der mit der soforti…
Bundesgericht
04.03.2010
V ZB 143/09