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Beschluss

9 Ca 339/19

ArbG Hamburg, Entscheidung vom

ECLI:DE:ARBGHH:2022:1213.9CA339.19.00
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Tenor
Die nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.2022 von der klagenden Partei an die Beklagte zu erstattenden Kosten dritter Instanz werden auf € 406,50 (in Buchstaben: vierhundertsechs 50/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 22.08.2022 festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.2022 von der klagenden Partei an die Beklagte zu erstattenden Kosten dritter Instanz werden auf € 406,50 (in Buchstaben: vierhundertsechs 50/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 22.08.2022 festgesetzt. Die Gebühren und Auslagen sind in der Höhe und dem Grunde nach gemäß der Kostennote vom 22.08.2022 richtig berechnet und damit erstattungspflichtig.