Entscheidung
X ZR 147/17
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
ZivilrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2021:141221BXZR147
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2021:141221BXZR147.17.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 147/17 vom 14. Dezember 2021 in dem Rechtsstreit - 2 - Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2021 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher, den Richter Dr. Grabinski, die Richterinnen Dr. Kober-Dehm und Dr. Marx sowie den Richter Dr. Rensen beschlossen: Der Streitwert wird für alle Instanzen auf 18 Millionen Euro festge- setzt. Gründe: Wie die Beklagten zu Recht geltend machen, hat sich die Festsetzung des Streitwerts unter anderem an dem Wert des geltend gemachten Schadensersatz- anspruchs zu orientieren. Die Klägerin hat den ihr entstandenen Schaden in einem nachfolgenden Rechtsstreit zuletzt mit 17.070.420 Euro beziffert. Von diesem Wert ist zwar ein Abschlag zu machen, weil die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit nur die Fest- stellung der Schadensersatzpflicht begehrt. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Vorinstanzen die Beklagten auch zu Unterlassung, Auskunft, Rech- nungslegung und weiteren Leistungen verurteilt haben. Vor diesem Hintergrund 1 2 - 3 - erscheint ein Wert von insgesamt 18 Millionen Euro angemessen. Bacher Rensen Vorinstanzen: LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2016 - 4b O 7/15 - OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2017 - I-2 U 39/16 -