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Beschluss

26 W (pat) 511/21

Bundespatentgericht, Entscheidung vom

PatentrechtBundesgerichtECLI:DE:BPatG:2023:170723B26Wpat511.21.0
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BPatG:2023:170723B26Wpat511.21.0 BUNDESPATENTGERICHT 26 W (pat) 511/21 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2020 026 731.5 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 17. Juli 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Dr. von Hartz beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. - 2 - G r ü n d e I. Das Wortzeichen Baby-Nest ist am 8. Dezember 2020 unter der Nummer 30 2020 026 731.5 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register angemeldet worden für Waren der Klasse 20: Baby-Nester; Kleinkind-Nester; Baby Nestchen; Nestchen für Babys; Nestchen für Kleinkinder; Nester für Babys; Nester für Kleinkinder; Beistellbett-Nestchen; Bett-Nestchen; Laufstall- Nestchen; Kuschelnester für Babys; Kissen für Babys; Kissen für Kleinkinder. Mit Beschluss vom 23. Februar 2021 hat die mit einem Beamten des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 20 des DPMA die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, eine Internetrecherche habe belegt, dass das sprachüblich gebildete Anmelde- zeichen eine für die deutschen Verkehrskreise unmittelbar verständliche, verkehrs- übliche Bezeichnung für eine Warengruppe sei, zu der sämtliche beanspruchten Produkte gehörten. Die Kennzeichnung gebe damit lediglich die Art der Produkte an. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie sinngemäß beantragt, den Beschluss der Markenstelle für Klasse 20 des DPMA vom 23. Februar 2021 aufzuheben. - 3 - Sie hat sich weder im Beschwerdeverfahren noch im Verfahren vor dem DPMA geäußert. Mit gerichtlichem Schreiben vom 11. Mai 2023 ist die Beschwerdeführerin unter Beifügung von Recherchebelegen (Anlagen 1 bis 6, Bl. 14 – 52 GA) auf die Schutz- unfähigkeit des Anmeldezeichens hingewiesen worden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die gemäß §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „Baby-Nest“ als Marke für die beanspruchten Waren der Klasse 20 stehen sowohl das Schutzhindernis der Frei- haltebedürftigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als auch dasjenige der fehlen- den Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht zurückgewiesen (§ 37 Abs. 1 MarkenG). 1. a) Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung Marken ausge- schlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können. Diese Bestimmung verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die ein Merkmal oder mehrere Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschrei- ben, von allen Wirtschaftsteilnehmern, die solche Waren oder Dienstleistungen - 4 - anbieten, frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2011, 1035 Rdnr. 37 – Agencja Wydawnicza Technopol/HABM [1000]; BGH WRP 2021, 1166 Rdnr. 13 f. – Black Friday; GRUR 2017, 186 Rdnr. 38 – Stadtwerke Bremen). Ob ein Zeichen oder eine Angabe beschreibend ist, bestimmt sich nach dem Ver- ständnis der Verkehrskreise, die als Abnehmer oder Interessenten der betroffenen Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Windsurfing Chiemsee [Chiemsee]; BGH a. a. O. Rdnr. 14 – Black Friday; GRUR 2009, 669 Rdnr. 16 – POST II). Dabei ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise zum Anmeldezeitpunkt abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rdnr. 23 - 25 – Bostongurka; a. a. O. – Windsurfing Chiemsee [Chiemsee]; BGH a. a. O. Rdnr. 19 – Black Friday; a. a. O. – Stadtwerke Bremen). b) Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist das angemeldete Wortzeichen „Baby-Nest“ schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 8. Dezember 2020, geeignet gewesen, die Beschaffenheit und den Bestimmungszweck der beanspruchten Waren der Klasse 20 unmittelbar zu beschreiben. aa) Von den angemeldeten Waren der Klasse 20 werden sowohl der normal infor- mierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher als auch der Fachhandel für Baby- und Kleinkinderwaren angesprochen. bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den beiden geläufigen Wörtern „Baby“ und „Nest“ zusammen, die mit einem Bindestrich verbunden sind. aaa) Das ursprünglich aus der englischen Sprache stammende und in die deutsche Sprache übernommene Substantiv „Baby“ bezeichnet in erster Linie einen Säugling - 5 - bzw. ein Kleinkind im ersten Lebensjahr (Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 3. Aufl. 1999, S. 438; Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 8. Aufl. 2006, S. 219, Anlagenkonvolut 1, auch nachfolgend jeweils zum gerichtlichen Hinweis). Die Bedeutung als Kosewort im Sinne von „Schätzchen, Liebling“ steht angesichts der vorliegend beanspruchten Waren nicht im Vordergrund. bbb) Das Nomen „Nest“ bedeutet u. a. „aus Zweigen, Gräsern, Moos, Lehm o. Ä. meist rund geformte Wohn- und Brutstätte besonders von Vögeln, Insekten und kleineren Säugetieren; Bett; kleiner, abgelegener Ort; etwas eng Zusammenstehen- des, Verflochtenes, Zusammengeballtes“, auch „Höhle, Versteck, Schlupfwinkel“, ebenso „Heim, Elternhaus“ (Duden, a. a. O., S. 2725; Wahrig, a. a. O., S. 1064). Darüber hinaus bezeichnet das Wort „Nest“ ganz allgemein auch einen „geschütz- ten Raum mit einer gewissen Behaglichkeit“ (vgl. BPatG 27 W (pat) 550/11 – Lesenest). ccc) Durch den Bindestrich werden die beiden Hauptwörter miteinander derart ver- bunden, dass das erste Substantiv das zweite näher definiert, wie z. B. bei den üblichen Wortkombinationen „Vogelnest“, „Bienennest“ oder „Liebesnest“. cc) In der Gesamtheit kommen dem Anmeldezeichen die Bedeutungen „Säuglings- bett“, „Heim/Elternhaus für ein Kleinkind“ oder „geschützter, behaglicher Raum für ein Baby“ zu. dd) Tatsächlich hat sich der Gesamtbegriff „Babynest“, „Baby-Nest“, „Baby Nest“ oder in der Verniedlichungsform „Babynestchen“ schon lange vor dem maßgebli- chen Anmeldetag, dem 8. Dezember 2020, als Bezeichnung für eine bestimmte Warengattung etabliert. Dabei handelt es sich um eine meist tragbare, abgerundete, meist ovalförmige Schlafstätte für Babys, die einen matratzenartigen Untergrund und eine gepolsterte Umrandung aus regelmäßig kuscheligen, schadstofffreien Materialien aufweist. Die durch die Umrandung bedingte Verengung des Schlafbe- reichs soll dem Kind das Gefühl von Geborgenheit wie im Mutterleib vermitteln, - 6 - dadurch schlaffördernd wirken und zugleich ein Drehen in die Bauchlage verhin- dern, so dass sich das Risiko eines plötzlichen Kindstods verringert. Babynester wurden Anfang der 2000er Jahre in Skandinavien entwickelt und haben sich von dort aus auch nach Deutschland verbreitet: - „BABYNEST – DER GROSSE RATGEBER … WAS IST EIN BABYNEST? Optisch lässt sich das Babynest mit einer Tragetasche vom Kinderwagen vergleichen. Es besteht aus einem kleinen, matratzen- artigen Untergrund und einer weichen Umrandung. … Der Vorteil dieses beengten Platzangebotes: Dein Baby fühlt sich sicher, wohl und gebor- gen, eben wie in deinem Bauch. … WOFÜR WIRD DAS BABYNEST VERWENDET? Das Babynest dient in den ersten Lebensmonaten deines Babys sozusagen als Bettersatz. Und das hat gute Gründe. Ärzte empfehlen die Rückenlage als optimale Schlafposition für Babys, um das Risiko für den plötzlichen Kindstod zu senken. …“ (14. Februar 2020, www.babywolke.com/babynest, Anlagenkonvolut 2); - „… GESCHICHTE DER BABYNESTER – Das Babynest wurde 2003 von KanMed Medical entwickelt und wird in Geburtenstationen und Frühchen-Abteilungen in der ganzen Welt verwendet. Es ist eine schwedische Erfindung und ist in Skandinavien schon weit verbreitet. …“ (www.amandasbabynest.de, Anlagenkonvolut 2); - „Sind Baby-Nester sicher für Neugeborene? … Einer der Gründe, warum Babynester so beliebt geworden sind, ist, dass Ärzte und medizinisches Fachpersonal heute empfehlen, dass Babys auf dem Rücken schlafen sollten. Wenn Sie ihr Baby zum Schlafen auf den Rücken legen, verringert sich das Risiko von SIDS (plötzlicher Kindstod). In einem Babynest wird das Baby auf den Rücken gelegt, und die Möglichkeit, sich auf den Bauch zu drehen, wird verringert. …“ (9. Oktober 2020; - 7 - https://www.amatterofstyle.eu/de/inspirieren/sind-baby-nester-sicher- fur-neugeborene, Anlagenkonvolut 2); - „Babynest selber machen – Nähanleitung … Kurz etwas über Babynester – Das Babynest ist eine Schwedische Erfindung. In Schweden und Dänemark werden Babynestchen gerade ganz schön gehyped in Foren, Blogs und ziemlich überall. Sogar im Krankenhaus und da auf der Frühchenstation werden die Nestchen häufig verwendet, da die Nest- chen den Babys die Geborgenheit bieten wie im Mutterleib. Die Babys schlafen besser und können schlafend besser transportiert werden …, können zwischen Mama und Papa schlafen ohne Erdrückungsgefahr und können nicht so leicht vom Bett/Sofa/Tisch runterrollen. Babyneste werden auch produziert und verkauft, aber kosten meist ziemlich viel. …““ (22. Februar 2016, frau-diy.de/2016/02/22/babynest-selber-machen- nahanleitung/, Anlagenkonvolut 3); - „Wozu braucht man eigentlich ein Babynest?! … Was ist überhaupt ein Babynest? Wie der Name schon sagt, soll das Babynest ein behüteter Ort für ein Baby sein. Das Baby wird in einer Umfriedung abgelegt, die ihm oder ihr das Gefühl der „Nestwärme“ aus dem Mutterleib zurück- geben soll, daher ist es oft so geschnitten, dass das Baby in Kontakt mit den Seiten des Nestes kommt. Die Form eines Nestes ist von Hersteller zu Hersteller sehr unterschiedlich, … Und da kommen wir schon zu den ersten großen Unterschieden bei den Anbietern von Babynestern. …“ (1. Juli 2020, https://www.lalizou.de/blog/wozu-braucht-man-eigentlich- ein-babynest, Anlagenkonvolut 3); - „9 Babynestchen im Test – In vielen Babynestchen stecken keine oder nur wenig Schadstoffe. … Wir haben Babynestchen im Fachgeschäft und im Internet gekauft. … Babynestchen heißen so, weil sie für den Schlafplatz gemacht sind, der auf Mamas Bauch folgt. Stundenlanger - 8 - Hautkontakt von Neugeborenen mit dem Stoff ist ausdrücklich vorgesehen. …“ (10. Jnauar 2014, https://www.oekostet.de/kinder- familie/9-Babynestchen-im-Test_103489_1.html, Anlagenkonvolut 3); - „Wir bekommen ein Baby! Über Nestbaubetrieb und Baby-Einkäufe … Zudem wächst das Babynest von Konges Sjøld mit …“ (16. März 2018; https://levartworld.de/wir-bekommen-ein-baby-ueber-nestbaubetrieb- und-unsere-ersten-baby-einkauefe/, Anlagenkonvolut 3); - „KANMED BABYWARMER … Das Kanmed Baby Nest ist in zahlreichen unterschiedlichen Varianten und Größen erhältlich. … “ (Benutzer- handbuch Kanmed BABYWARMER BW3TM, 2015, Anlagenkonvolut 3); - „Schwangerschaft Update. Meine Baby Erstausstattung … Wir haben uns dieses Mal für eines von Snuggle Me Organic entschieden. Es ist ein amerikanisches Brand, der qualitativ hochwertige und innovative Babynester herstellt. … Das Babynest von Snuggle Me Organic umarmt das Baby regelrecht und gibt ihm ein absolutes Gefühl von Geborgenheit. Derzeit eines der beliebtesten Babynester auf dem Markt.“ (6. April 2020, https://www.teresacasamonti.de/post/schwangerschaft-update-meine- baby-erstausstattung, Anlagenkonvolut 3); - „Erstausstattung für´s Baby – Diese Dinge brauchst du wirklich! … Wenn du Angst hast, dass du dein Baby vielleicht erdrückst, könnte ein Babynest, das du neben dich ins Bett legst, eine gute Lösung sei. … Babynest von Träumeland* …“ (16. März 2020, https://www.textil- sucht.de/2020/03/erstausstattung-fuers-baby-diese-dinge-brauchst-du- wirklich/, Anlagenkonvolut 3); - 9 - - „Hey Baby, it´s sale o`clock” … Babynest von Liewood in grau 97,90 EUR …“ (19. Januar 2019, https://mummy-mag.de/hey-baby-its-sale-oclock/, Anlagenkonvolut 3); - „… Von Quinny gibt es auch ein Babynest. … “ (31. Januar 2017 https://bloggermumofthreeboys.com/2017/01/31/buggytest-quinny- zapp-xtra2/, Anlagenkonvolut 3). - „Co-Sleeping & Breastsleeping: Einfach erklärt … Das dazugehörige Babynest, welches dir den Sicherheitsaspekt dazu „liefert“, bekommst du direkt hier bei uns und musst nicht noch lange im Netz nach dem Passenden suchen. …“ (1. Oktober 2020, https://www.lalizou.de/blog/co- sleeping-und-breastsleeping-erklaert, Anlagenkonvolut 4); - „Die Baby-Erstausstattung: Was ist wirklich sinnvoll? … Unser absolutes Lieblingsstück ist ein Babynest. Es gab dem Kleinen von Anfang an ein geborgenes Gefühl. … “ (23. April 2019; https://supermom- berlin.de/2019/04/23/die-baby-erstausstattung-was-ist-wirklich-sinnvoll/, Anlagenkonvolut 4); - „Hipp – Mein Baby Club Forum … gast.555071 Re: plötzlicher Kindstod … und wenn ihr ein babynest oder stillkissen habt, was ihr ggf als begrenzung nehmen könnt, ist auch keine gefahr da, …“ (8. Juli 2011, https://www.hipp.de/forum/viewtopic.php?t=25217&start=15, Anlagenkonvolut 4); - „Babynestchen Babynest Kokon Reisebett Kuschelnest Babykokon Kokon, Grau/Sterne Marke: KOSPU … Der multifunktionale Baby- nestchen-Kokon besteht aus atmungsaktiver 100%ig natürlicher Baumwolle. Der Kokon umhüllt das Kind wie in seiner gewohnten Umgebung im Mutterleib, so dass es sich geborgen und sicher fühlt …“ - 10 - (im Angebot von Amazon.de seit 21. Februar 2019; https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4); - „sei Design Babynestchen Neugeborene Set | Babynest XXL … Nestchen mit Matratze wasserdicht, Baby Erstausstattung Neugeborene, Bezug Baumwolle … Marke: Sei Design … Bettnestchen ist kuschelweich und vermittelt dem Baby ein Gefühl von Schutz und Geborgenheit. Die Babybett Umrandungen des Kuschelnest verhindert das Herausfallen des Babys …“ (im Angebot von Amazon.de seit 1. März 2017; https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4); - „PIMKO Babynest mit rüschen Babynestchen für Baby … Geben Sie Ihrem Baby die nötige Geborgenheit in dem kuscheligen Babynest …“ (im Angebot von Amazon.de seit 20. Mai 2020; https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4); - „Babynest … mit … Sterne Grau-Weiß …“ (im Angebot von Amazon.de seit 7. August 2019; https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4); - „PALULLI Babynest, multifunktionales Kuschelnest mit … zusätzlicher Matratze …“ (im Angebot von Amazon.de seit 22. Januar 2020; https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4); - „Meine Baby Erstausstattung … hier noch ein Baby-Nest, …“ (7. August 2020; https://jolimanoli.com/meine-baby-erstaustattung/, Anlagenkon- volut 5); - „Rund ums Baby … Antwort von Stillmami_1974 am 20.03.2007 … Und vor die Gitterstäbe habe ich so ein Baby-Nest gehängt. …“ (https://rund- ums-baby.de/stillforum/Kaelte_81359.htm, Anlagenkonvolut 5); - 11 - - „Baby-Nest sinnvoll? … was haltet ihr von einem Baby-Nest. …“ (12.01.2020; https://www.rund-ums-baby.de/foren/Baby-Nest- sinnvoll_456756-5.htm, Anlagenkonvolut 5). ee) Aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise erschöpft sich das Anmelde- zeichen daher in der unmittelbar beschreibenden Beschaffenheits- und Bestim- mungsangabe, dass es sich bei den beanspruchten Waren „Baby-Nester; Kleinkind-Nester; Baby Nestchen; Nestchen für Babys; Nestchen für Kleinkinder; Nester für Babys; Nester für Kleinkinder; Beistellbett-Nestchen; Bett-Nestchen; Laufstall-Nestchen; Kuschelnester für Babys“ der Klasse 20 um sog. Babynester, also meist mobile, oval geformte Schlafstätten für Babys mit matratzenartigem Untergrund und gepolsterten Seiten aus ange- nehmem, unbedenklichem Material handelt, um dem Säugling oder Kleinkind ein Gefühl von Schutz und Geborgenheit zu vermitteln und ein Herausfallen oder Umdrehen zu verhindern. ff) Bei den angemeldeten Produkten „Kissen für Babys; Kissen für Kleinkinder“ gibt die in Rede stehende Wortkombination „Baby-Nest“ lediglich an, dass diese für die Verwendung in einer solchen Schlafvorrichtung besonders geeignet und bestimmt sind. Denn sie können als Schlauch- oder Lagerungskissen entsprechend geformt sein oder als sonstiger Bestandteil eines Sets ein passendes Design aufweisen, wie eine Internetrecherche ergeben hat (Anlagenkonvolut 6): - „Lalizou Babynest Schlauchkissen … Das Schlauchkissen ist ein sehr wichtiger Bestandteil unseres Babynests. Es sorgt durch die Wandung für einen geborgenen und schützenden Schlafplatz deines Babys. …“ (www.lalizou.de/shop/zubehoer/lalizou-babynest-schlauchkissen); - 12 - - „Babynestchen Lagerungskissen …“ (Angebot auf www.ebay.de); - „JUKKI® Baby Nestchen XXL 5tlg … Babynest, Matratze, Decke, 2x Kissen“ (www.kaufland.de/product/456972682)/); - „Weiche Baumwolle Babybett mit Kissen Tragbares Baby Nest Kinderbett …“ (https://www.joom.com/de/pro- ducts/5ec63f501436d40101b1ec26). Zwar stammen die vorgenannten Belege nicht nachweislich aus dem Zeitraum vor dem Anmeldetag, aber das ändert nichts an der Schutzunfähigkeit des Anmeldezeichens für diese Waren. Die Eignung von „Kissen für Babys; Kissen für Kleinkinder“ als Bestandteil oder Zubehör von Baby-Nestern, um diese besonders gut zu polstern, liegt auf der Hand. Da diese Eignung zur Beschreibung festgestellt worden ist, bedarf es für die Begründung des Eintragungshindernisses wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses keines weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweises, dass und in welchem Umfang die angemeldete Marke als beschreibende Angabe bereits bekannt gewesen oder verwendet worden ist. Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ergibt, dass das Zeichen diesem Zweck dienen kann. Ein Freihaltebedürfnis liegt deshalb auch dann vor, wenn die Benutzung der angemeldeten Marke als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 52 – Prana Haus/HABM [PRANAHAUS]; GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 – Wrigley/HABM [Doublemint]; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 – Campina Melkunie [BIOMILD]; BGH a. a. O. – Black Friday; a. a. O. Rdnr. 42 – Stadtwerke Bremen). Die vorgenannten Belege sind zudem Indizien für eine solche zukünftige Verwendung. c) Auch wenn es sich um eine Wortneuschöpfung handelt, fehlt es dem Anmelde- zeichen an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen und hinreichend weit von - 13 - der Sachangabe wegführen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 - 100 – Postkantoor; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 - 41 – Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 – My World). Denn die Verbindung der beiden Hauptwörter mit einem Bindestrich ist eine übliche Schreibweise, bei der der Charakter einer aus zwei Substantiven bestehenden Wortverbindung etwas stärker betont wird, wie z. B. „Lotto-Annahmestelle“, „Bus-Haltestelle“ oder „Umsatzsteuer- Tabelle“. Teilweise sind – wie hier – mehrere Schreibweisen nebeneinander geläufig, wie z. B. „Shoppingcenter/Shopping-Center/Shopping Center“; „cloudba- siert/cloud-basiert“ oder „Kaffeeersatz/Kaffee-Ersatz“, ohne dass Verständnis- schwierigkeiten bestehen. Der Bindestrich stellt vielmehr ein werbeübliches Gestal- tungsmittel dar, das die Möglichkeit bietet, die einzelnen Bestandteile als solche zu kennzeichnen, sie gegeneinander abzusetzen und sie dadurch für die Lesenden hervorzuheben und ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen (BPatG 29 W (pat) 545/20 – To-Relax-Liste; 29 W (pat) 548/16 – Yes!-Changemanagement; 26 W (pat) 8/07 - Comfort-Panel). d) Allein der Umstand, dass das Wortzeichen „Baby-Nest“ lexikalisch nicht nach- weisbar ist, steht der Annahme des Schutzhindernisses ebenfalls nicht entgegen. Der Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen vermittelt werden sollen. Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche auffassen (EuGH Mitt. 2019, 356 – Vermögensmanufaktur; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress; BPatG 28 W (pat) 33/15 – Traumtomaten). 2. Wegen seines unmittelbar beschreibenden Charakters hat dem Anmeldezeichen zum maßgeblichen Zeitpunkt auch die erforderliche Unterscheidungskraft gemäß § 8 Ab. 2 Nr. 1 MarkenG für die in Rede stehenden Waren gefehlt. - 14 - III. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben, wenn gerügt wird, dass 1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, 2. bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren, 3. einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war, 4. eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelasse- nen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe einge- reicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Kortge Kätker Dr. von Hartz ob