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Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

2 BvR 491/09

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom

VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.