Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
1 BvR 857/07
BVerfG, Entscheidung vom
Bundesgericht
350mal zitiert
Zitationsnetzwerk
50 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) festgesetzt.