Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
1 BvR 2492/08
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom
VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2012:rs20120801.1bvr249208
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf 20.000 € (in Worten: zwanzigtausend Euro) festgesetzt.