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Beschluss

2 B 144/11, 2 B 144/11 (2 C 29/12)

Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom

VerwaltungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Gründe 1 Das Verfahren erscheint geeignet, im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beizutragen, ob sich Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bereits vor dem 1. Juli 2009 im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage befinden, sodass ihnen dieser Zuschlag schon vor dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG zu gewähren wäre (im Anschluss an Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44).