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Beschluss

25 O 94/19

Landgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGK:2020:1016.25O94.19.00
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Tenor

wird der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 15.10.2020 gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.10.2020 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.

Entscheidungsgründe
wird der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 15.10.2020 gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.10.2020 nicht abgeholfen. Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt. Gründe: Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss greifen nicht durch, so dass nicht abzuhelfen war, sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen ist. Neue Aspekte, die Anlass zu einer anderslautenden Entscheidung geben, liegen nicht vor. Köln, 16.10.2020 25. Zivilkammer