Beschluss
2 Ws 317/23
OLG Celle, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGCE:2023:1120.2WS317.23.00
5mal zitiert
1Normen
Zitationsnetzwerk
5 Entscheidungen · 1 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Für die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt finden - von § 67 StGB abgesehen - die aktuell gültigen Vorschriften des StGB Anwendung.
Entscheidungsgründe
Für die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt finden - von § 67 StGB abgesehen - die aktuell gültigen Vorschriften des StGB Anwendung.