Beschluss
4 UF 104/19
Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0324.4UF104.19.00
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Tenor
Das Anhörungsprotokoll vom 29.11.2019 wird gem. den §§ 28 Abs. 4, 42 Abs. 1 FamFG wegen eines offensichtlichen Übertragungsfehlers dahingehend berichtigt, das die Sitzung um 15:05 Uhr geschlossen worden ist.
Entscheidungsgründe
Das Anhörungsprotokoll vom 29.11.2019 wird gem. den §§ 28 Abs. 4, 42 Abs. 1 FamFG wegen eines offensichtlichen Übertragungsfehlers dahingehend berichtigt, das die Sitzung um 15:05 Uhr geschlossen worden ist.