Urteil
4 U 117/23
Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0123.4U117.23.00
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Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 03.05.2023 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (7 O 220/22) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte zu 1 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zu 1 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Entscheidungsgründe
Die Berufung des Klägers gegen das am 03.05.2023 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (7 O 220/22) wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte zu 1 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zu 1 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.