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Beschluss

4 U 23/23

Oberlandesgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGK:2025:0124.4U23.23.00
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Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gegen das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Dezember 2022 – 19 O 255/22 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

Es ist beabsichtigt, den Streitwert auf 14.000 € festzusetzen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.

Entscheidungsgründe
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gegen das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Dezember 2022 – 19 O 255/22 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen. Es ist beabsichtigt, den Streitwert auf 14.000 € festzusetzen. Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.